20.11.2024 - 7 Aufwandsentschädigungen für Funktionsträger der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Datum:
- Mi., 20.11.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Wortprotokoll
Herr Rickmann und Herr Paeck erklären sich für befangen und nehmen im Zuschauerbereich Platz.
Herr Krenzichhorst erläutert die Hintergründe für die Erhöhung der Aufwandsentschädigungen und die Drucksache im Detail.
Herrn Kliewe sind die Zahlen zu niedrig. Er wünscht sich noch mehr Unterstützung für die Feuerwehr.
Herr Albrecht stimmt dem zu. Es kann keinen falschen Zeitpunkt geben, die Feuerwehr zu unterstützen und in die Sicherheit zu investieren.
Auch Herr von Deetzen möchte sich dem Vorredner anschließen. Aber dies sind die max. Höchstsätze. Vielleicht sollten wir nicht gleich auf die Höchstsätze gehen, sondern die Erhöhung auf mehrere Jahre verteilen. Die Stadt befindet sich in der Haushaltskonsolidierung. Es gibt einen Gerätewart in Ueckermünde und einen in Bellin und Techniker. Des Weiteren gibt es einen Gerätewart bei der Stadt. Das ist ihm zu viel. Es ist wichtig, etwas zu tun, aber nicht in der Höhe.
Herr Krenzichhorst erläutert, wenn durch die Stadtverwaltung im Jahr z. B. 15.000,- € für die kostenpflichtigen Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr eingenommen werden, geht dieses Geld nicht auf das Konto der Feuerwehr bzw. kommt dieses Geld nicht der FFw zu Gute.
Herr Uhteg ist der Meinung, dass überhaupt nicht die Frage besteht, ob Geld da ist? Die Feuerwehr muss unterstützt werden.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung setzt gemäß den §§ 4 und 5 FwEntschVO M-V für die Funktionsträger und mit besonderen Aufgaben betrauten Personen der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde ab dem 01.01.2025 folgende monatlichen Pauschalbeträge als Aufwandsentschädigungen fest:
Funktion/besondere Aufgabe |
Aufwandsentschädigung in Euro |
Gemeindewehrführer |
400,00 |
stellv. Gemeindewehrführer |
200,00 |
Ortswehrführer Ueckermünde |
200,00 |
stellv. Ortswehrführer Ueckermünde |
100,00 |
Ortswehrführer Bellin |
200,00 |
stellv. Ortswehrführer Bellin |
100,00 |
Gerätewart Ortswehr Ueckermünde |
70,00 |
Gerätewart Ortswehr Bellin |
70,00 |
Verantwortlicher Einsatzfahrzeug |
40,00 |
Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde |
125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Ueckermünde |
62,50 |
Jugendfeuerwehrwart Bellin |
125,00 |
stellv. Jugendfeuerwehrwart Bellin |
62,50 |
Bekleidungswart |
70,00 |
Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Ueckermünde |
15,00 |
Hygiene-/Sicherheitsbeauftragter Bellin |
15,00 |
Ausbilderinnen/Ausbilder je Ausbildung |
15,00 |
Inhaber von Doppelfunktionen erhalten als Maximalwert den Entschädigungssatz der einen Funktion sowie die Hälfte des Satzes für die Zweitfunktion. Als erste Funktion gilt dasjenige Ehrenamt, für das die höhere Aufwandsentschädigung vorgesehen ist.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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