05.12.2024 - 19 Öffentliches Interessenbekundungsverfahren für ...

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Wortprotokoll

Herr Kriewitz informiert, dass die Stadtvertreter im Vorfeld zur vorliegenden Drucksache die Information bekommen haben, dass im Beschluss die Quadratmeterbezeichnung zu streichen ist, die dort irrtümlich und falsch steht. Richtig muss es heißen: 76.000 Euro.

 

Mit dieser Änderung wird der Variante B der Drucksache einstimmig zugestimmt.

 

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Beschluss

 

Beschluss:

  1. Die Stadt Seebad Ueckermünde schreibt den Verkauf einer Teilfläche aus dem Flurstück 236/31 der Flur 2 in der Gemarkung Ueckermünde über ein Interessenbekundungsverfahren wie folgt öffentlich aus.

 

Variante A.

Das Mindestgebot beträgt 76.000 Euro/m². Der Preis ist das alleinige Zuschlagskriterium.

 

Variante B.

Das Mindestgebot beträgt 76.000 Euro/m². Neben dem gebotenen Preis ist auch die geplante Nutzung des Grundstücks Kriterium für die Zuschlagserteilung.

 

  1. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Durchführung des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens mit gesondertem Beschluss.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

18

18

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage