26.02.2025 - 6 Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunter...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Datum:
- Mi., 26.02.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Wortprotokoll
Herr Behnke führt aus, dass die Stadt bereits eine Obdachlosenwohnung über die UWG vor einigen Jahren hatte. Dafür gab es damals kaum Nachfrage. Im letzten Jahr gab es vermehrt Nachfrage. Mangels eigener Möglichkeiten musste die Unterbringung jedoch in Ferienwohnungen und einer Pension erfolgen, denn die Stadt ist unter bestimmten Voraussetzungen als Ordnungsbehörde verpflichtet, Menschen ohne Obdach unterzubringen. Die Stadt hat über die Wohnung jetzt eine Kostenkontrolle. Mit der UWG wurde ein Mietvertrag geschlossen. Eine Miete fällt nur an, wenn die Wohnung belegt ist.
Herr Kliewe merkt an, dass in der Satzung nicht steht, wie lange ein Obdachloser dort wohnen darf. Bitte dort eine Grenze/zeitlichen Rahmen setzen.
Herr Behnke erläutert, dass die Stadt in der Praxis sehen wird, wie sich das umsetzen lässt. Der Obdachlose muss sich zunächst im Rathaus vorstellen und soll auch morgens möglichst die Wohnung verlassen müssen. Das hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Herr Bauch-Kröhnert findet, dass der Hinweis von Herr Kliewe berechtigt ist. Vertraut aber auch der Verwaltung, sich informiert zu haben.
Herr Albrecht möchte wissen, was ist, wenn die Bezahlung ausbleibt?
Herr Krenzichhorst erklärt, dass der erste Schritt ist, diese Wohnung vorzuhalten. Die Obdachlosen kommen oft auch zu Unzeiten, z.B. an einem Freitagmittag. Da ist es schwierig, jemanden irgendwo unterzubringen. Die Verwaltung sucht des Weiteren Partner, die die Obdachlosen unterstützen, z. B. bei Behördengängen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,3 kB
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