12.06.2025 - 8 Festlegung des Tages der Wahl und einer möglich...

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Wortprotokoll

Die Ausschussmitglieder geben folgende Empfehlung zur vorliegenden Drucksache ab

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Beschluss

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung Ueckermünde legt gemäß § 3 Absatz 3 LKWG M-V den 12. April 2026 als Tag der Hauptwahl für die Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Seebad Ueckermünde und entsprechend § 3 Absatz 4 LKWG M-V den 26. April als Tag einer möglichen Stichwahl fest.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

8

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage