16.06.2025 - 7.1 Sanierung und Erweiterung der Turnhalle Haffrin...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.1
- Sitzung:
-
Sitzung des Finanzausschusses
- Gremium:
- Finanzausschuss
- Datum:
- Mo., 16.06.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beschluss
Herr Behnke gibt Erläuterungen zur vorliegenden Drucksache.
Das Gespräch mit dem Land M-V steht noch aus. Wenn der 2. Bauabschnitt nicht ausgeführt wird, muss der 1. Bauabschnitt abgeschlossen werden.
Herr Rollik verweist darauf, dass es sich hier um eine Vereinssporthalle handelt. Es findet kein Schulsport statt. Auch sind in den anderen Sporthallen noch freie Kapazitäten.
Sollte die erwartete Förderung nicht kommen, werden enorme Kosten auf die Stadt Ueckermünde zukommen.
Auch Herr Rabethge sieht das Risiko in der derzeitigen Situation als zu hoch und daher sollte auf den 2. Bauabschnitt verzichtet werden.
Herr Kriewitz schlägt vor, die Drucksache zurückzustellen, bis eine Klärung in Schwerin zur Zahlung der Fördermittel stattgefunden hat.
Herr Behnke erläutert, dass die Aufträge erteilt werden müssen, sodass ab 04.08.2025 gebaut werden kann. Es kann daher nicht auf eine Antwort aus Schwerin gewartet werden.
Frau Krins fragt nach einem Alternativkonzept, wenn der 2. Bauabschnitt nicht realisiert werden kann. Was kann die Stadt finanziell ohne Fördermittel stemmen?
Herr Behnke erläutert, dass es keine Alternativlösung gibt.
Frau Stein bittet nun um Abstimmung:
Beschlussvariante 1: 4 Ja-Stimmen
1 Gegenstimme
4 Enthaltungen
Beschlussvariante 2: 3 Ja-Stimmen
4 Gegenstimmen
2 Stimmenthaltungen
Beschluss:
1.
Die Stadtvertretung beschließt auf Grundlage des vorgelegten Projektablaufplanes (Anlage
3), mit den bereits bewilligten Städtebaufördermitteln den 2. Bauabschnitt des Vorhabens
„Sanierung und Erweiterung der Turnhalle Haffring 21“ (Erweiterung und Anbau) baulich um-
zusetzen. Diese Entscheidung ergeht in Kenntnis darüber, dass bei nicht rechtzeitiger Fer-
tigstellung und Abrechnung der Städtebaufördermittel zum Stichtag 30.06.2026 Fördermittel
ganz oder teilweise nicht in Anspruch genommen werden können und die Kosten in diesem
Fall durch die Stadt selbst zu tragen sind.
oder:
2.
Die Stadtvertretung beschließt, mit den bereits bewilligten Städtebaufördermitteln den 2.
Bauabschnitt des Vorhabens „Sanierung und Erweiterung der Turnhalle Haffring 21“ (Erwei-
terung und Anbau) baulich nicht umzusetzen. Der Bürgermeister wird beauftragt, ggf. baulich
erforderliche Maßnahmen zu treffen, um die Nutzung der Turnhalle auch ohne Erweiterung
sicherzustellen. Der Bürgermeister wird beauftragt, andere Fördermittel für den 2. Bauab-
schnitt einzuwerben, um langfristig dem Nutzungskonzept des Gesamtvorhabens Rechnung
zu tragen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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139 kB
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2
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(wie Dokument)
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124,9 kB
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3
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(wie Dokument)
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124,3 kB
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