23.07.2025 - 8.1 Resorthotel Ueckermünde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Stadtvertretung
- Datum:
- Mi., 23.07.2025
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Vorlage:
-
DS-25/0079 Resorthotel Ueckermünde
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Fraktionen Bürgerbund Ueckermünde/ Bürger für Vorpommern-Greifswald/ AfD
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Wortprotokoll
Herr Kriewitz erklärt sich für befangen und übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Seeger.
Frau Arndt und Herr Kriewitz nehmen aufgrund des Mitwirkungsverbotes im Zuschauerbereich Platz.
Herr Seeger verliest den Beschlusstext.
Frau Krins meldet sich zu Wort.
Der Redebeitrag ist als Anlage zum Protokoll beigefügt.
Des Weiteren meldet sich Herr Berndt zu Wort.
Der Redebeitrag ist ebenfalls als Anlage zum Protokoll beigefügt.
Herr Rabethge beantragt namentliche Abstimmung.
Da noch Beratungsbedarf besteht, legt Herr Seeger eine dreiminütige Pause ein.
Nach der Pause gibt es weitere Wortmeldungen.
Herr Albrecht erinnert an die Stadtvertretersitzung am 23.06.2025, in der Frau Krins gebeten wurde, Gespräche mit den Anwälten zu führen und die Stadtvertreter dann über das Ergebnis zu informieren. Fanden diese Gespräche statt und mit welchem Ergebnis?
Herr Rollik erklärt, dass die Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“ und Herr von Deetzen dem Antrag der Fraktion Afd/Bürgerbund/Bürger für Vorpommern-Greifswald“ (DS-25/0079) zustimmen werden.
Herr von Deetzen zieht den Antrag der Fraktion „Gemeinsam für Ueckermünde“, Stadtvertreter G. Stein, Dr. Stein und M. von Deetzen (DS-25/0079-1) zurück.
Frau Krins geht auf die Kritik von Herrn Albrecht ein, die Stadtvertreter nicht über die Ergebnisse der Gespräche mit den Prozessbevollmächtigten informiert zu haben. Es gibt nichts, worüber Frau Krins berichten könnte, außer, dass ein Telefonat stattfand, aber ohne Ergebnis.
Herr Seeger bittet, zu beachten, weitere detaillierte Äußerungen nur im nichtöffentlichen Teil vorzubringen.
Herr Rollik beantragt lt. Geschäftsordnung, über die Drucksache abzustimmen.
Herr Seeger fragt nach, ob an dem Antrag von Herrn Rabethge auf namentliche Abstimmung festgehalten wird.
Herr Rabethge bittet weiterhin um namentliche Abstimmung.
Es erfolgt namentliche Abstimmung.
|
Name, Vorname |
Ja |
Nein |
Enthaltung |
|
Albrecht, Jens |
X |
|
|
|
Bauch-Kröhnert, Thomas |
X |
|
|
|
Berndt, Karsten |
X |
|
|
|
Bogdanski, Janette |
X |
|
|
|
Borgewardt, Dagmar |
X |
|
|
|
Dieckmann, Steffi |
X |
|
|
|
Dr. Dittmann, Ute |
X |
|
|
|
Erben, Klaus-Dieter |
X |
|
|
|
Fleck, Kathleen |
X |
|
|
|
Kolata, Holm |
X |
|
|
|
Krins, Antje |
X |
|
|
|
Rabethge, Detlef |
X |
|
|
|
Rickmann, Paul |
X |
|
|
|
Rollik, Ingo |
X |
|
|
|
Seeger, Karsten |
X |
|
|
|
von Deetzen, Meik |
X |
|
|
|
Wittenberg, Kerstin |
X |
|
|
|
Ergebnis |
17 |
- |
- |
Beschluss
Beschluss:
1. Der Bürgermeister wird von der Stadtvertretung beauftragt, gegenüber der Käuferin der Grundstücksflächen der Gemarkung Ueckermünde, eingetragen in den Grundbüchern von Ueckermünde, BI. 3300 und BI. 40026 zu erklären, sofern die gemäß § 3 des Kaufvertrages des Notars Dr. Christian Küstner zur UR- Nr. 722/ 2021 vereinbarte aufschiebende Bedingung nicht bis zum 31.08.2025 von der Käuferin erfüllt werde, die Verkäuferin den Kaufvertrag als endgültig unwirksam ansieht und insofern die aufschiebende Bedingung des § 3 des Kaufvertrages als endgültig ausgefallen gilt.
2. Der Bürgermeister wird angewiesen, die von der Käuferin gezahlten Beträge auf den Kaufpreis, die nach Aussage des Bürgermeisters derzeit auf einem Verwahrkonto hinterlegt sind, nebst angefallener Zinsen nach endgültigem Ausfall der Bedingung unverzüglich an die Käuferin zurückzuzahlen.
