25.09.2025 - 8.2 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festle...

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Wortprotokoll

Die Drucksache wird mit 18 Ja-Stimmen und 3 Stimmenthaltungen beschlossen.

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Die Stadtvertretung Ueckermünde beschließt die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Ueckermünde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neues Bollwerk“, beschlossen am 09.03.2000, in Kraft getreten am 18.04.2000, gemäß beigefügter Anlage.
  2. Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Stadt Ueckermünde über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Neues Bollwerk“ ist gemäß § 162 Absatz 2 BauGB öffentlich bekanntzumachen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 24 Absatz 1 Kommunalverfassung M-V waren keine Mitglieder der Stadtvertretung tätig, die dem Mitwirkungsverbot unterlagen.

 

Folgende Mitglieder der Stadtvertretung waren von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen:

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

21

18

0

3

 

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=12272&selfaction=print