07.10.2025 - 6.1 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.1
- Datum:
- Di., 07.10.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beschluss
Beschluss:
- Für das Gebiet nordöstlich der Oststraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 399, 400 teilweise, 402/8 teilweise und 304/27 teilweise, der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde. Er wird wie folgt umgrenzt
im Norden:
durch eine Kleingartenanlage (Flurstück 403/1),
im Osten:
durch den Schulweg (Flurstücke 304/23 und 304/21) und vorhandene Wohnbebauung und Wohnnebenflächen in der Hamburger Straße (Flurstücke 398/10, 398/9, 398/8, 398/6, 398/5, 398/3, 398/2, 398/12) sowie in der Oststraße (Flurstücke 398/13, 398/15, 398/21, 398/25, 398/24, 398/23, 398/19 teilweise)
im Süden:
durch eine Wohnbaufläche (Flurstück 400 teilweise) und die Oststraße,
im Westen:
durch Gewerbeflächen (Flurstücke 401/1 und 401/23) und Gartengrundstücke (Flurstücke 401/11, 401/10, 401/9, 401/8, 401/7, 401/6 und 401/5).
Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes ist im Lageplan, der als Anlage beigefügt ist, dargestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung mit Wohngebäuden planungsrechtlich sichern.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird nach § 13 Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a BauGB abgesehen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,3 MB
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