07.10.2025 - 6.1 Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr...

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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

 

  1. Für das Gebiet nordöstlich der Oststraße soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 399, 400 teilweise, 402/8 teilweise und 304/27 teilweise, der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde. Er wird wie folgt umgrenzt

 

im Norden:

durch eine Kleingartenanlage (Flurstück 403/1),

im Osten:

durch den Schulweg (Flurstücke 304/23 und 304/21) und vorhandene Wohnbebauung und Wohnnebenflächen in der Hamburger Straße (Flurstücke 398/10, 398/9, 398/8, 398/6, 398/5, 398/3, 398/2, 398/12) sowie in der Oststraße (Flurstücke 398/13, 398/15, 398/21, 398/25, 398/24, 398/23, 398/19 teilweise)

im Süden:

durch eine Wohnbaufläche (Flurstück 400 teilweise) und die Oststraße,

im Westen:

durch Gewerbeflächen (Flurstücke 401/1 und 401/23) und Gartengrundstücke (Flurstücke 401/11, 401/10, 401/9, 401/8, 401/7, 401/6 und 401/5).

 

Alle Flurstücke befinden sich in der Flur 2, Gemarkung Ueckermünde. Die Abgrenzung des Geltungsbereiches dieses Bebauungsplanes ist im Lageplan, der als Anlage beigefügt ist, dargestellt.

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Der Bebauungsplan soll die Erschließung und Bebauung mit Wohngebäuden planungsrechtlich sichern.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB).

3. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Absatz 1 und § 4 Absatz 1 wird nach § 13 Absatz 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 a BauGB abgesehen.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Anzahl stimmberechtigter Mitglieder

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

9

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage