18.11.2025 - 7.9 Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Strandpromena...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.9
- Datum:
- Di., 18.11.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beschluss
Beschluss:
- Die Stadtvertretung stimmt dem Ausbau der Strandpromenade unter Beachtung des Flächenentwicklungskonzeptes „100 Jahre Haffbad Ueckermünde 2027“ in drei wesentlichen Bauabschnitten zu.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, Fördermittel einzuwerben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung je nach geschätztem Auftragswert für den Ausbau der Strandpromenade im offenen Verfahren EU-weit oder im Wege der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen. Die Beauftragung erfolgt stufig, zunächst bis Leistungsphase 4. Die Leistungsphasen 5 bis 9 und die Bauüberwachung werden nach Beschluss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB für die Bauleistungen beauftragt.
