10.09.2019 - 7 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...

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Wortprotokoll

Frau Fetting erläutert die Drucksache im Detail. Die Grundflächenzahl wird mit 0,25 festgelegt. Die Mindestgröße der Baugrundstücke wird mit einer Größe von 700 m² bestimmt. Vorgesehen ist die Errichtung von ca. acht ein- bis zweigeschossigen Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohnungen in einem reinen Wohngebiet.

Die Straße bleibt in Privateigentum. Innerhalb des Plangebietes stehen 14 geschützte Bäume. Als Kompensation für den Abbruch der geschützten Bäume sind 26 einheimische Laubbäume außerhalb des Geltungsbereiches zu pflanzen. Der Standort wird mit dem Eigentümer abgestimmt.

Zum Schutz vor Hochwasser bei baulichen Anlagen ist die Mindesthöhe der Oberkante der Erdgeschossfden von 2,15 m NHN einzuhalten.

 

Herr van der Heyden fragt, wie jetzt die Höhe ist?

 

Frau Fetting erklärt, dass das Gelände jetzt zwischen 1,47 und 1,50 m hoch liegt.

Korrektur im Nachgang: 1,12 m bis 1,72 m

 

Herr Kühnl-Mossner möchte wissen, wie der Konflikt zum Raumentwicklungsprogramm gelöst wird.

 

Frau Fetting erläutert, dass es keinen Konflikt mit dem Landesraumentwicklungsprogramm gibt. Gemäß Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Vorpommern vom 23.08.2019 folgt die angezeigte Planung der landesplanerisches Zielsetzung einer auf die Innenentwicklung ausgerichteten Orts- und Siedlungsentwicklung und ist mit den Zielen der Raumordnung vereinbar.

 

Bis 31.12.2019 besteht gemäß § 13b BauGB die Möglichkeit, an den Innenbereich angrenzende Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren einzubeziehen.

 

Abstimmung:7 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

1 Enthaltung

 

Damit empfehlen die Ausschussmitglieder mehrheitlich die Drucksache der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage