03.03.2020 - 7 1. Änderung des Aufstellungsbeschlusses über de...

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Wortprotokoll

Frau Fetting führt aus, dass die Stadtvertretung am 12.12.2019 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-46 „Wohnen auf dem Gelände des AMEOS Klinikums Ueckermünde gefasst hat. Dabei wurde beschlossen, das Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) durchzuführen. Aufgrund der aktuellen Rechtslage ist die Durchführung des beschleunigten Verfahrens gemäß § 13b BauGB nicht möglich. Die erforderliche förmliche Bekanntmachung konnte nicht mehr bis zum 31.12.2019 vollzogen werden.

Sollte im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes eine Änderung der gesetzlichen Regelung vorgenommen werden, ist zu prüfen, ob eine Anwendung auf das laufende Verfahren rechtlich möglich ist.

Die Verfahrensweise wurde mit dem Vorhabenträger besprochen.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig der Stadtvertretung die Drucksache zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage