10.06.2020 - 5 Beschluss über den Entwurf und die öffentliche ...

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Wortprotokoll

Herr Behnke erläutert, dass die Stadtvertretung am 28.03.2020 zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren gefasst hat. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes lag öffentlich aus. Die frühzeitige Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden fand statt.

Die Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens wurden in die Erarbeitung des vorliegenden Entwurfs einbezogen. Vom Amt für Raumordnung Landesplanung liegt eine positive Stellungnahme vor.

In der Bauausschusssitzung im März wurde dieses Thema bereits besprochen. Zur Gestaltung und zur Verkehrsstudie blieben noch Fragen offen.

Die Stadt hat das Gespräch mit dem Investor gesucht. Zwischenzeitlich war der Investor am 26.05.2020 in Ueckermünde und hat einen neuen Architekten vorgestellt, der neue Vorschläge zur Bebauung eingereicht hat.

 

Frau Fetting erläutert, dass für das SO-1 eine GRZ von 0,5 einschließlich der Nebenanlagen festgesetzt wurde, die nicht überschritten werden darf. Bei der geplanten Bebauung der Teilfläche SO-2 reicht eine Grundflächenzahl von 0,25 für Hauptanlagen aus. Die GRZ darf hier für Nebenanlagen, Stellplätze und Zufahrten bis zu 100 % überschritten werden. In der Summe würde das auch einer GRZ von 0,5 entsprechen.

Die geplanten aufgestelzten Ferienuser kommen nicht. Dafür sollen dem Hochwasserschutz angepasste Holzhäuser errichtet werden.

Auf der Teilfche SO-2c soll der Bebauungsplan keinen zu engen Rahmen für die Platzierung der Gebäude vorgeben. Bei der festgesetzten abweichenden Bauweise sind Gebäude bis zu 60 m Länge zulässig.

Es ist geplant, Naturmaterialien zu verwenden, worüber noch diskutiert werden muss. Die Hauptfußwegeachse ist nicht für den Autoverkehr zugelassen.

r die Ferienhäuser wird eine Grundfläche von 150 m² festgesetzt. Die Firsthöhe liegt bei 12,5 m.

Zur gesamten Aufwertung des Areals möchte der Investor mit vielen Grünpflanzen arbeiten und eventuell einen Teich anlegen.

 

Herr Behnke ergänzt, dass ein Versammlungsraum im Hotel mit integriert wird.

 

Frau Fetting merkt an, dass gestalterische Festsetzungen noch nicht vorgeschlagen wurden. Eine Grünbedachung wurde als Vermeidungsmaßnahme für die Dächer im SO-2a festgesetzt. r eine so eine große Investition chte der Investor etwas mehr Spielraum zur Gestaltung, da zum jetzigen Zeitpunkt der Bebauungsplanaufstellung noch nicht die konkrete Gebäudeplanung feststehen kann.

 

Herr Laade fragt, ob sich an der Bettenanzahl etwas geändert hat. Dies wird von Frau Fetting verneint. Herr Laade möchte des Weiteren anmerken, dass Feuchtbiotope Brutstätten von Mücken sind.

 

Herr Kühnl-Mossner merkt an, dass es gesamt 500 Betten sind. Das ist ein völlig anderes Projekt. Und es kann dann noch ganz was anderes gebaut werden, wenn keine Gestaltung festgesetzt wird.

 

Frau Fetting erklärt, dass die Bettenzahl bereits im Vorentwurf so feststand. Nunmehr wird festgeschrieben, dass das Hotel maximal 280 Betten einschließlich Servicewohnen und maximal 50 Ferienwohnungen erhalten darf. Hinzu kommen maximal 20 Dauerwohnungen.

 

Nachtrag zum Protokoll:

In der Begründung für den Aufstellungsbeschluss im Dezember 2018 waren bereits 150 Zimmer für das Hotel benannt. In der Begründung zum geänderten Aufstellungsbeschluss im März 2019 wurde dann präzisiert, dass das Resorthotel einen Komplex mit Hauptgebäude und Einzelgebäuden (Baumhäuser) bilden soll. Der Vorentwurf zum Bebauungsplan, der auch Gegenstand der Planungsanzeige war, wurde in der Sitzung des Fachausschusses am 12.08.2019 erläutert. Dort waren für das Hotel 140 Zimmer sowie Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal geplant. Des Weiteren 45 bis 50 Ferienhäuser mit je 2 bis 4 Betten und dauerhaftes Wohnen unter 10 % des Gesamtareals.

 

Herr Kühnl-Mossner hadert auch mit dem Haus für Dauerwohnungen, welches 60 m lang sein darf. Wir wissen nicht, was da hinkommt.

 

Herr Behnke erklärt nochmals, dass sich der Investor nicht bis ins kleinste Detail auf eine bestimmte Gestaltung festlegen lassen möchte. Das ist nur mit einem V/E-Plan möglich, nicht im Rahmen des vorgesehenen Angebots-Bebauungsplanes. Der Investor wollte keinen V/E-Plan. Der Architekt ist im Übrigen kein Unbekannter. Dahinter steckt ein namhaftes Unternehmen. Er ist der Meinung, dass angesichts dieser Tatsache und anhand dessen, was an Skizzen schon zu sehen ist, in Ueckermünde eher kein Betonklotz als Hotel errichtet werden soll. Die Gestaltung ist natürlich ein Risiko, das man mit diesem B-Plan eingeht, ist aber auch Geschmackssache.

 

Herr van der Heyden äert, dass das neue Hotel 10 m über die Strandhalle ragt. Wenn man von der Seeseite kommt, sieht man den „sslichen Klotz.

 

Herr Gerhardt merkt an, dass jetzt der zweite Entwurf vorliegt und sich die Gestaltung völlig geändert hat. Erst war ein Turm vorgesehen, jetzt sind es 900 m². Jedes Mal kommt was anderes. Erst Betonklotz, jetzt Holz und Teich. Wie wäre es, wenn wir den Bauherrn nochmals einladen.

 

Herr Kliewe erklärt, dass sich Ueckermünde von Usedom unterscheiden möchte. Wir sind uns seit den 1990er Jahren einig, dass wir dieses Hotel am Strand brauchen. Wir schaffen dazu Arbeitsplätze und machen damit aufmerksam bei einer besserverdienenden Klientel. Wenn einer 5 Mio. Euror Grund und Boden und 35 Mio. Euro r den Bau investiert, wird dieser schon etwas bauen, was auch Hand und Fuß hat. Wenn die Planung jetzt durchgeht, würde der Investor in sechs bis acht Wochen einen Förderantrag beim Land stellen. Da kann er die Planung nicht einfach mal so ändern. Die Geschmäcker sind nun mal unterschiedlich. Er findet die abgestufte Fläche gut. Die Stadt profitiert vom Hotel, nicht nur aus Sicht der Gewerbesteuer. Wir sollten dem Investor eine Chance geben. Ein Hotel in dieser Größenordnung kann nicht ein eingeschossiges Gebäude sein.

 

Herr Kühnl-Mossner fragt, was das Maß der baulichen Nutzung bedeutet (Seite 12, Begründung).

 

Frau Fetting erläutert, dass für das SO-1 die GRZ von 0,5 mit Nebenanlagen ausreicht, die nicht überschritten werden darf. Zufahrten und kleine Stellflächen werden mit eingerechnet. Für das SO-2 reicht eine GRZ von 0,25, die allerdings bis zu 100 % durch Anlagen gemäß  § 19 Absatz 4 Satz 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) überschritten werden darf. Dies begründet sich vor allem in der privaten Erschließung.

 

Herr van der Heyden merkt an, dass der B-Plan etwas dürftig ist. Der Investor hat nicht viel Preis gegeben, lässt alles offen. Die Stadt lässt sich festnageln und hat kein Mitspracherecht mehr. Und was ist mit der Müllentsorgung?

 

Herr Behnke macht klar, dass noch eine detaillierte Projektplanung kommt.

 

Frau Fetting ergänzt, dass im Zuge des konkreten Bauantrages ein Abfallentsorgungskonzept vorgelegt werden muss.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen die Drucksache mehrheitlich mit 5 Ja-Stimmen, 1 Enthaltung und 3 Nein-Stimmen der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage