13.09.2021 - 9 Aufhebung der Satzung über die förmliche Festle...

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Wortprotokoll

Frau Fetting erläutert die Drucksache im Detail.

 

Herr Behnke ergänzt, dass Anfragen aus dem privaten Raum vorliegen, die Objekte Ueckerstraße 111-113 und den Speicher am Neuen Bollwerk zu sanieren. Der gliche Investor fragt, warum die Satzung nicht bestehen bleiben kann, um die steuerlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können. Der Investor ist aber nicht Eigentümer der Objekte.

Herr Behnke erläutert, dass die Verwaltung auch über eine Teilaufhebung nachgedacht hat, aber die Sanierungsmöglichkeit unter Zuhilfenahme von Fördermitteln bzw. Steuervorteilen bestand schon seit vielen Jahren und die jetzigen Anfragen des Interessenten sind nicht konkret genug, um in absehbarer Zeit die Sanierung beginnen zu können.

 

Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig die Drucksache der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=8751&selfaction=print