23.09.2021 - 16 Förderantrag zur Gewährung einer Zuwendung aus ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Fleck begründet den gemeinsam eingereichten Antrag der Fraktionen CDU/FDP/FW und SPD.

Aufgrund der Veränderungen im Einzelhandel in der Innenstadt, nicht nur aufgrund der pandemischen Lage, sondern auch durch den allgemeinen Wandel des Einzelhandels ist es erforderlich, sich Gedanken zu machen, wie die Innenstadt wiederbelebt werden kann. Die Stadtvertreter müssen hier tätig werden.

Die Antragsfrist für den in Rede stehenden Förderantrag endet am 30.09.2021. Die Antragsformalitäten liegen noch nicht vor.

Die Personalkosten werden mit 40.000 Euro gefördert, der Eigenanteil müsste durch die Stadt Ueckermünde zur Verfügung gestellt werden.

Antragsteller ist die Stadt Ueckermünde.

 

Herr Pohl fragt nach, wo diese geplante Stelle zugeordnet sein wird, bei der Stadt oder der Interessengemeinschaft?

Frau Fleck erläutert, dass dies nur bei der Stadt möglich ist, da die Interessengemeinschaft keinen Rechtsstatus hat.

 

Herr Rabethge äert, dass dieser Antrag im Interesse aller Stadtvertreter ist, es wäre aber hilfreich gewesen, wenn diese Informationen den Stadtvertretern ein paar Tage vor dieser Sitzung vorgelegen hätten.

 

Herr Kliewe spricht sich für einerdermöglichkeit zur Belebung der Innenstädte aus. Allerdings ist die Art und Weise, wie dieses Programm ins Leben gerufen wurde, nicht nachvollziehbar.

Es gibt noch keine Antragsunterlagen und die Frist für die Abgabe des Förderantrages ist bereits der 30.09.2021.

Herr Kliewe wird sich mit dem Gewerbeverein zu dieser Förderung abstimmen.

Zur Begründung in dieser Drucksache möchte Herr Kliewe noch Folgendes ausführen.

Die Angliederung an den BgA Tourismus sieht Herr Kliewe als nicht realisierbar. Wo diese Stelle integriert werden könnte, ist dann noch abzustimmen.

 

Die Drucksache wird einstimmig beschlossen.

 

 

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