16.11.2021 - 11 Erarbeitung einer Satzung zur Erhaltung von Woh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 16.11.2021
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Fraktion CDU/FDP/FW / Fraktion SPD
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Wortprotokoll
Herr van der Heyden erklärt, dass es darum geht, dass immer mehr Ferienwohnungen ohne Genehmigungen entstehen.
Herr Behnke äußert, dass die Innenstadt mehr belebt werden muss.
Das hat man doch bei Ferienwohnungen, meint Herr Gerhardt. Die Schwarzvermieter bekommt man doch durch die Kurabgabe raus. Er ist für Ferienwohnungen in der Innenstadt. Das Hotel ist bestätigt und jetzt fangen wir an, die Privatquartiere anzugreifen?
Herr Behnke informiert, dass bereits beim Land nachgefragt wurde, ob die Stadt solche Satzung erlassen kann oder nicht. Herr Behnke verliest § 1 Absatz 1 Zweckentfremdungsgesetz-ZwG M-V.
„Die Gemeinden können für Gebiete, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnraum nur mit Genehmigung der Gemeinde anderen als Wohnzwecken zugeführt werden darf. Die Satzung darf nur erlassen werden, wenn die Gemeinde dem Wohnraummangel nicht auf andere Weise mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln in angemessener Zeit abhelfen kann. Die Satzung ist auf höchstens fünf Jahre zu befristen.“
Eine Satzungsermächtigung für Ueckermünde ist hiernach nicht gegeben. Herr Behnke verweist auf das Monitoring der Stadt und die vorhandene Leerstandsquote.
Das Instrument ist nicht anwendbar, um der Umnutzung leerstehender, leergezogener bzw. sanierungsbedürftiger Wohnungen sowie Ein- und Mehrfamilienhäuser ohne die erforderliche Einholung einer Nutzartenänderung über ein förmliches Baugenehmigungsverfahren bei der Genehmigungsbehörde und somit ohne Einvernehmen der Stadt Seebad Ueckermünde in touristische Nutzungen (Ferienwohnen) entgegenzuwirken. Bei Umnutzungen ist in diesem Fall die planungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens zu beurteilen durch die Stadt nach den hierfür vorgesehenen gesetzlichen Möglichkeiten.
Die Belebung der Altstadt ist wünschenswert, die Frage ist hier eher, mit welchen Mitteln kann das erreicht werden? Wie könnte hier auch eine Bestandsaufnahme erfolgen in Bezug auf „legale/illegale“ Nutzung von Wohnraum? Gern Ideen aus dem politischen Raum.
Frau Fetting erläutert, dass die Stadt einen relativ hohen Leerstand mit 245 WE in Ueckermünde Ost hat. In anderen Stadtteilen gibt es auch Leerstände und die Quote beträgt ø 7,2 %. Wir haben anbietbaren Wohnraum. Wer eine Wohnung braucht, würde auch eine finden. Das Zweckentfremdungsgesetz können wir also nicht anwenden. Wir können auch nicht die Vermieter reglementieren.
Für die Altstadt müsste ermittelt werden, wie das Verhältnis zwischen Ferienwohnungen und Wohnungen ist, welche Maßnahmen erforderlich sind und wie sie umgesetzt werden könnten.
Herr Scholz fragt, ob nichts statistisch erfasst wurde, was an Ferienwohnungen vorhanden ist?
Doch, so Herr Behnke, über das Baugenehmigungsverfahren. Aber die illegal genutzten Ferienwohnungen nicht.
Frau Fetting erläutert, dass eine Übersicht geführt wird über die Beherbergungsbetriebe und die Entwicklung der Bettenkapazität. Jedoch ist in den letzten Jahren der Eindruck entstanden, dass viele Wohnungen in der Altstadt als Ferienwohnungen genutzt werden, die dann in der Regel nur in der Saison zur Belebung beitragen. Wollen wir das?
Herr Klink kann nicht über etwas beschließen, was er nicht nachvollziehen kann. Herr Klink geht voll mit Herrn Behnke mit und sieht auch keine Möglichkeit, dass Gesetz umzusetzen. Er ist froh über jedes Gebäude, welches besser aussieht als vorher mit Leerstand. Er kann der Drucksache nicht folgen.
Herr Laade stimmt dem voll zu.
Abstimmung: 4 Nein-Stimmen
4 Enthaltungen
Damit sprechen die Ausschussmitglieder keine Empfehlung aus.