29.09.2022 - 16 Verpachtung einer Fläche für PV-Anlage Hotel

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kühnl-Mossner fragt, ob der genannte Preis von 2.500 Euro ein Vorschlagspreis ist und ob es sinnvoll wäre, einen Festpreis zu machen.

Herr Kliewe informiert hierzu, dass diesem Preis von Herrn Schiffels zugestimmt wurde.

Im Übrigen wird dieser Preis auch für derartige Flächen von der BWL vorgeschlagen.

 

Herr Rollik stellt folgende Fragen:

 

1.  Es sind für diese PV-Anlage Steuereinnahmen in Aussicht gestellt worden.

Erhält die Stadt von den beiden bereits bestehenden PV-Anlagen auch Gewerbesteuereinnahmen?

 

2. Gibt es durch die Anlage Sichtbehinderungen? Wie hoch muss die Anlage sein?

 Gibt es noch andere Anfragen für diese Fläche?

 

Herr Kliewe beantwortet die Fragen wie folgt:

 

Zu 1.: PV-Anlage in der Oststraße

 Die Stadt nimmt für diese Anlage Gewerbesteuer ein.

 PV-Anlage im Heideweg

Da der Eigentümer gewechselt hat, kann Herr Kliewe dazu im Moment keine Aussage machen.

 

Zu 2.: Es besteht die Möglichkeit, im vorderen Bereich Gebäude bis zu einer Höhe von 20 m zu bauen.

 Gegenwärtig gibt es keine weiteren Bedarfsanmeldungen für diese Fläche.

Über den Landkreis werden sporadische Anfragen gestellt, die aber im gesamten Landkreis erfolgen und dafür diese Fläche nicht infrage kommt.

 

Herr Scholz spricht noch einmal an, dass sich die Stadtvertreter geeinigt hatten, keine weiteren PV-Flächen in Ueckermünde zuzulassen.

Herr Scholz wird dieser Vorlage daher nicht zustimmen. Inwieweit hat der Investor selbst schon geprüft, diese Anlage auf der Fläche der geplanten Hotelanlage zu installieren?

 

Frau Fleck fügt den Aussagen von Herrn Scholz hinzu, dass es lediglich eine Empfehlung des Fachausschusses Bau, Ordnung und Sicherheit war, keine weiteren PV-Anlagen in Ueckermünde zuzulassen.

Frau Fleck wird einem Unternehmen, welches eine PV-Anlage im Gewerbegebiet errichten möchte, dies nicht verwehren, zumal dies zulässig ist.

Frau Fleck äert den Wunsch, dass die Stadt Ueckermünde mit ihrem Tochterunternehmen, der UWD, kommunale Flächen für PV-Anlagen nutzt, um die Bürger von Ueckermünde von den hohen Energiekosten zu entlasten. Auch bittet Frau Fleck zu bedenken, dass jährlich über Einnahmen für die Stadt diskutiert wird. Hier hat die Stadt die Möglichkeit, Einnahmen zu erzielen ohne selbst viel dazu beizutragen.

Frau Fleck stimmt der vorliegenden Drucksache zu.

 

Herr Kliewe betont, dass es in diesem Fall nicht um die Hotelanlage geht, sondern darum, ob die Stadt mit dieser Anlage Einnahmen erzielen möchte.

Sollte sich die Stadt gegen diese Anlage auf der Fläche im Gewerbegebiet verwehren, wird sich der Investor eine private Fläche suchen.

Im Gewerbegebiet ist die Installation einer PV-Anlage zulässig. Die Stadt verliert den Grund und Boden nicht, da sie ihn aufgrund des Erbbaurechtsvertrages wiederbekommt.

 

Herr hnl-Mossner bittet um namentliche Abstimmung.

 

 

 

Namentliche Abstimmung zur DS-22/0271Verpachtung einer Fläche für PV-Anlage Hotel

 

 

Teilnehmer

Vor und Zuname

JA

NEIN

Enthaltung

Amthor, Andreas

X

 

 

Boldt, Michael

 

 

X

Bolduan, Jürgen

 

X

 

Dr. Dittmann, Ute

 

 

X

Erben, Klaus-Dieter

X

 

 

Fleck, Kathleen

X

 

 

Gerhardt, Ulf

 

X

 

bner, Rebecca

 

 

X

Klink, André

 

X

 

Kriewitz, Robert

X

 

 

Laade, Klaus

X

 

 

Maczewki, Jan

 

X

 

hnl-Mossner, Martin

X

 

 

Oelschlägel, Gerold

X

 

 

Pohl, Detlef

X

 

 

Rollik Ingo

X

 

 

Schemmel, René

X

 

 

Scholz, Erland

 

X

 

Seeger, Carsten

X

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:   11 Ja-Stimmen

         5 Gegenstimmen

         3 Stimmenthaltungen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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