15.11.2022 - 7 Hafengebührensatzung für den Stadthafen der Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 15.11.2022
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Wortprotokoll
Frau Fleck bittet um folgende Korrektur: Im Gebührenkatalog Punkt 2. Liegegebühren ist unter 5) „Für Betreiber von Wasserfahrzeugen, die ihren Unternehmenssitz in der Stadt Seebad Ueckermünde haben, vermindert sich die Gebühr um 50 von Hundert der genannten Beträge.“ hinter Wasserfahrzeugen „nach Buchstabe a)“ zusätzlich mit aufzunehmen.
Herr Scholz merkt an, dass der Ponton eine Länge von 16,50 m hat. Warum das nicht berücksichtigt wird?
Herr Behnke verweist auf die E-Mail an die Fraktionsvorsitzenden vom 02.11.2022 zur Beantwortung der Fragen aus dem Hauptausschuss vom 20.09.2022. Beim Ponton liegen 12,00 m im gebührenpflichtigen Bereich des Hafens. Im restlichen Bereich kann keiner anlegen, daher werden dafür keine Gebühren berechnet.
Für Herrn Klink ist die Antwort aus der E-Mail unbefriedigend. Wenn die Spitze in einem bestimmten Bereich liegt, dann wird sie nicht mit berechnet. Dann würde ich mir den Platz suchen, wo weniger bezahlt werden muss.
Herr Behnke erläutert, dass die Gesamtkosten je Nutzungsart in der Kalkulation dargestellt sind, für die Nutzungsart „Verkaufseinrichtungen“ sind auf dieser Grundlage 324,00 Euro/Jahr und Meter unter Punkt 5) b) des Gebührenkataloges als Bestandteil der Satzung festgelegt. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, diesen Tarif bei Erstellung des Gebührenbescheides mit der entsprechenden Länge zu berücksichtigen.
Herr Gerhardt deutet an, dass das Schiff dann da gar nicht liegen dürfte. Der Bereich ist doch gesperrt.
Herr van der Heyden merkt an, dass dies Bereiche des Wasser- und Schifffahrtsamtes sind und zum Hafen gehören.
Die Ausschussmitglieder empfehlen einstimmig die Drucksache der Stadtvertretung zur Beschlussfassung mit folgender Änderung im Gebührenkatalog unter Ziffer 5):
Für Betreiber von Wasserfahrzeugen nach Buchstabe a), die ihren Unternehmenssitz in der Stadt Seebad Ueckermünde haben, vermindert sich die Gebühr um 50 von Hundert der genannten Beträge.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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