20.02.2023 - 5 Überplanmäßige Ausgaben, Genehmigung von Eilent...

Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Klink fragt, wie es dazu gekommen ist, dass so viel Mittel mehr gebraucht werden? Gab es kein Gutachten? Warum gibt es hierfür keinen Nachtragshaushalt?

 

Herr Behnke erläutert, dass zunächst nur eine grobe Kostenschätzung vorlag, zu diesem Zeitpunkt war es nicht sicher möglich, die genaue Ausbreitung des Hausschwamms und die zur Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen kostenmäßig zu beziffern. Bei der Aufstellung des Nachtragshaushaltes im Juni 2022 wurde festgestellt, dass 755.000 Euro r die Kita Storchennest gebraucht werden. Im Zuge der Haushaltsplanung r 2023 (Mittelanmeldungen im Juli 2022) konnte nicht abgesehen werden, wie hoch die Kosten tatsächlich sein werden, sonst wäre bereits ein Haushaltsansatz vorgesehen gewesen.

Jetzt musste fast das gesamte Gebäude entkernt werden. Durch Steigerung der Baukosten steigen dann auch die Baunebenkosten. Bei dem Projekt musste man anders als üblich herangehen. Das bedeutet, vor Baudurchführung konnte keine exakte Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung erstellt werden einschließlich einer detaillierten Kostenberechnung, um den Finanzbedarf genauer zu definieren. Eine aktuelle fortgeschriebene Kostenschätzung nach Vergabe fast aller Aufträge (außer Gewerk Trockenbau) liegt seit Kurzem vor, sodass erst jetzt verlässliche Aussagen zum Finanzbedarf getroffen werden konnten.

Auf Grundlage der gesamten Ausgaben im investiven Bereich wurde eingeschätzt, dass die Mittel über eine überplanmäßige Auszahlung bereitgestellt werden können und kein Nachtragshaushalt erforderlich ist.

 

Herr Klink fragt, warum von der üblichen Vorgehensweise abgewichen wurde?

 

Herr Behnke erläutert, dass von Beginn an nach Feststellung des Hausschwammbefalls ein gewisser zeitlicher Druck da war bzw. ist. Mit den Arbeiten musste unverzüglich nach Leerzug der Kita begonnen werden. Ausführung und weiterführende Planung mussten überwiegend parallel laufen. Hintergrund ist, dass die Kita den Kindern schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen soll.r die Unterbringung der Kinder im Freizeitzentrum wurde eine befristete Betriebserlaubnis durch den Landkreis erteilt. Auch das Freizeitzentrum soll schnellstmöglich wieder für den eigentlichen Zweck zur Verfügung stehen.

 

Herr Boldt merkt an, dass das Ganze von vornherein falsch angegangen wurde. Der Gutachter hätte überall reinschauen müssen.

 

Herr Behnke erklärt, dass es sich hier eher um einen besonderen Fall handelt mit anderen Rahmenbedingungen als z.B. für die Sanierung eines leerstehenden Gebäudes, welches einer neuen Nutzung zugeführt werden soll.

 

Herr Klink ist der Meinung, dass ein Nachtragshaushalt machbar wäre und der Hauptausschuss für diese Größenordnung nicht zuständig ist.

 

Abstimmung: 7 Ja

  2 Nein

 

Damit empfehlen die Ausschussmitglieder mehrheitlich der Stadtvertretung die Drucksache zur Beschlussfassung.

 

Online-Version dieser Seite: https://ueckermuende.sitzung-mv.de/public/to020?TOLFDNR=9723&selfaction=print