12.09.2023 - 7 Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Beba...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- FA Bau, Ordnung und Sicherheit
- Datum:
- Di., 12.09.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Wortprotokoll
Herr van der Heyden erläutert, dass die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 29.09.2022 den Beschluss über die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ (vgl. DS-22/0275) gefasst hat. Heute wird darüber beraten und eine Empfehlung zum Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand“ abgeben. Mit der 1. Änderung werden die zeichnerischen Festsetzungen der Planzeichnung des Rechtsplanes vom 26.08.2021 so geändert, dass die Wegeführung mit der geplanten Bebauung der Teilflächen im SO-2a vereinbart wird. Die textlichen Festsetzungen des wirksamen Bebauungsplanes sind vom Verfahren der 1. Änderung ausgeschlossen, bleiben unberührt und gelten somit weiterhin.
Nach § 24 Absatz 1 der Kommunalverfassung M-V dürfen an der Beratung und Abstimmung zum Tagesordnungsunkt keine Stadtvertreter teilnehmen, die dem Mitwirkungsverbot unterliegen.
Herr van der Heyden stellt die Frage an die anwesenden Ausschussmitglieder, ob jemand annimmt, bei diesem Tagesordnungspunkt von der Mitwirkung ausgeschlossen zu sein.
Herr Klink ist der Auffassung, nicht befangen zu sein und hat eine Klage beim Verwaltungsgericht bezüglich des Mitwirkungsverbotes eingereicht. Er verzichtet auf die Belehrung. Herr Klink verlässt den Sitzungsraum.
Da Herr Klink dem Mitwirkungsverbot unterliegt, er sich aber nicht selbst erklärt, ist vom Gesetz her vorgeschrieben, dass sich die Ausschussmitglieder in nicht öffentlicher Sitzung mit diesem Thema befassen und eine Entscheidung fällen.
Herr van der Heyden unterbricht den öffentlichen Teil der Ausschusssitzung.
Die Ausschussmitglieder verzichten auf die Information zum Mitwirkungsverbot und stimmen mehrheitlich mit 3 Ja, 2 Nein und 1 Enthaltung dafür, Herrn Klink von der Mitwirkung an diesem Tagesordnungspunkt auszuschließen.
Herr Klink und die Presse werden wieder in den Sitzungssaal gebeten.
Mit dem öffentlichen Teil der Sitzung wird fortgefahren.
Herr van der Heyden informiert, dass der Ausschuss beschlossen hat, dass Herr Klink beim laufenden Tagesordnungspunkt nach § 24 Absatz 1 Nr. 1 und 3 der Kommunalverfassung dem Mitwirkungsverbot unterliegt und deshalb zu Behandlung und Abstimmung über diesen TOP im Zuschauerbereich Platz nehmen muss.
Herr van der Heyden teilt Herrn Klink das Abstimmungsverhalten der Stadtvertreter mit und bittet Herrn Klink, im Zuschauerbereich Platz zu nehmen.
Herr Scholz fragt, ob dieses Bauvorhaben in dieser Dimension noch zeitgemäß ist. Wir haben Corona! In der Rushhour kommen 350 bis 400 Gäste.
Haben wir bei der ganzen Abwicklung des Projektes eine Zeitbegrenzung oder können wir ihm jetzt eine Zeitbegrenzung geben.
Dies wird von Frau Benseler verneint. Der Vorhabenträger hat zugesagt, den Förderantrag und den Bauantrag einzureichen, wenn die Änderung beschlossen ist.
Herr Maczewski fragt, ob nicht im Kaufvertrag stand, dass der Vorhabenträger in einer bestimmten Zeit gebaut haben muss?
Ja, so Frau Benseler, es gibt eine Bauverpflichtung. Diese wird dem Protokoll beigefügt.
Für Herrn Gerhardt ist es nur Hinhaltetaktik. Erst gibt es keine Fördermittel, dann muss der Weg geändert werden. Wie weit wollen wir dieses Spiel treiben. Das Ganze macht für ihn keinen seriösen Eindruck mehr.
Frau Benseler merkt an, dass der Bebauungsplan rechtskräftig ist.
Herr Maczewski äußert, dass auch der Errichtung von Photovoltaikanlagen zugestimmt werden sollte. Und jetzt geht es nicht weiter.
Herr van der Heyden ist der Meinung, dass die Photovoltaikanlagen das Hauptgeschäft sind.
Die Ausschussmitglieder empfehlen die Drucksache mehrheitlich mit 3 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung der Stadtvertretung zur Beschlussfassung.
Anlagen zur Vorlage
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