Drucksache - DS-23/0335
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Stadt Seebad Ueckermünde zur Wahrnehmung von Teilaufgaben der Kfz-Zulassungsbehörde, Änderungsvertrag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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12.09.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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28.09.2023
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Begründung
Begründung:
Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 07.07.2022 einstimmig ihre Zustimmung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landkreis Vorpommern-Greifswald zur Wahrnehmung von Teilaufgaben der Kfz-Zulassungsbehörde (vgl. DS-22/0260) erteilt. Seit einigen Wochen werden die vertragsgegenständlichen Leistungen im Einwohnermeldeamt der Stadt Seebad Ueckermünde angeboten.
Bereits am 29.06.2023 informierte die Verwaltung in der Stadtvertretung, dass mit der Umsetzung der 4. Stufe der internetbasierten Kfz-Zulassung zum 01.09.2023 auch viele Gebühren der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geändert wurden. Dies betrifft auch die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen. Die Gebühr (Geb.Nr. 224.1) erhöht sich von 5,90 Euro auf 15,90 Euro. Damit ist auch die Anpassung des öffentlich-rechtlichen Vertrages vom 22.08.2022 notwendig.
Um zukünftig bei Änderungen der Gebühren flexibel zu sein und nicht wieder eine Änderung des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit den notwendigen Beschlüssen von Kreistag und Stadtvertretung sowie Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde vornehmen zu müssen, wird nun eine prozentuale Aufteilung vertraglich geregelt.
Der Änderungsvertrag (Anlage 1) tritt rückwirkend zum 01.09.2023 in Kraft.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertretung stimmt dem Abschluss des Änderungsvertrages zum öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen dem Landkreis Vorpommern-Greifswald und der Stadt Seebad Ueckermünde zur Wahrnehmung von Teilaufgaben der Kfz-Zulassungsbehörde vom 22.08.2022 gemäß Anlage 1 zu.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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740,9 kB
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