Drucksache - DS-23/0336

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Leiterin Kämmerei und Hauptamt Frau Katrin Zeitz soll bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode 2024 zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin gewählt werden.

 

Gemäß § 40 Absatz 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Kommunalverfassung - KV M-V) vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), bestimmt die Gemeindevertretung die Stellvertretung des Bürgermeisters durch Wahl zweier Personen.

In hauptamtlich verwalteten Gemeinden erfolgt die Wahl durch die Gemeindevertretung für die Dauer der Wahlperiode aus dem Kreis der dem Bürgermeister unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten gemäß § 40 Absatz 3 Satz 1 KV M-V.

 

Durch den Eintritt in den Ruhestand von Frau Kolbow zum 01. September 2023 ist eine erneute Wahl des 2. stellvertretenden Bürgermeisters erforderlich.

Ich schlage für die Wahl als 2. stellvertretende Bürgermeisterin Frau Zeitz vor. Sie folgte auf Frau Kolbow als Leiterin Kämmerei und Hauptamt und gehört zum Kreis der unmittelbar nachgeordneten leitenden Bediensteten im Sinne des § 40 Absatz 3 Satz 1 KV M-V.

 

Frau Zeitz ist für die Dauer ihrer Amtszeit in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamtin zu berufen gemäß § 40 Absatz 3 Satz 5 KV M-V.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Stadtvertretung wählt die Leiterin Kämmerei und Hauptamt Frau Katrin Zeitz bis zum Ablauf der aktuellen Wahlperiode 2024 zur 2. stellvertretenden Bürgermeisterin.

 

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