Drucksache - DS-23/0340
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren "Erdgaslieferverträge Stadt Seebad Ueckermünde ab 2024", Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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12.09.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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28.09.2023
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Begründung
Begründung:
Der bestehende Erdgasliefervertrag mit dem Versorger E.ON läuft zum 31.12.2023 aus. Ein erstes Angebot des Versorgers für den Abschluss eines Vertrages für die Jahre 2024 bis 2026 ist der Stadt im August zugegangen. Der angebotene Arbeitspreis netto lag bei 2,935 Cent/kWh. Bisher zahlt die Stadt Seebad Ueckermünde laut Vertrag 2,27 Cent/kWh (Preise ohne Umlagen und Abgaben). Die Preisentwicklung ist eher als positiv einzuschätzen.
Analog zu den Angeboten für Stromlieferverträge liegt die Bindefrist für den Abschluss eines neuen Vertrages allerdings auch hier bei nur wenigen Stunden. Die Annahme eines solchen Angebotes wäre nur möglich, wenn die Entscheidungskompetenz auf den Bürgermeister übertragen wird (vgl. Drucksache DS-22/0297).
Die Verwaltung schlägt daher vor, auch die Erdgaslieferverträge für die städtischen Verbrauchsstellen für die Jahre 2024 und 2025 auszuschreiben (vgl. Drucksache DS-22/0297).
Die geschätzten Kosten belaufen sich unter Berücksichtigung des aktuellen Arbeitspreises bei einem anzunehmenden Jahresverbrauch für zurzeit elf Lieferstellen von rund 1.870.000 kWh auf jährlich etwa 89.500 Euro netto, mithin betragen die geschätzten Kosten für eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren rund 179.000 Euro netto.
Die geschätzten Kosten liegen damit unterhalb des sogenannten Schwellenwertes 2022//2023 für Liefer- und Dienstleistungsaufträge öffentlicher Auftraggeber von 215.000 Euro netto, eine europaweite Ausschreibung ist damit entbehrlich. Die Lieferleistungen sollen gemäß den §§ 8 und 9 der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) öffentlich ausgeschrieben werden. Mit diesem Ausschreibungsverfahren wird der größtmögliche Bieterkreis erreicht. Unter Einhaltung der gesetzlichen Ausschreibungsfristen könnten die Erdgaslieferungsverträge rechtzeitig vor Ablauf des derzeitigen Vertrages am 31.12.2023 abgeschlossen werden.
Gemäß § 5 Absatz 5 b) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde beschließt der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art von Ausschreibungen nach VgV/VOB/ UVgO ab einen bestimmten Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen von 25.001 Euro bis 250.000 Euro.
Nach § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Geschäften für Dritte oder wirtschaftlich gleich zu achtende Rechtsgeschäfte von 25.001 bis 50.000 Euro. Der Wert der abzuschließenden Erdgaslieferungsverträge übersteigt die genannte Wertgrenze. Somit obliegt die Entscheidung über den Abschluss der Verträge der Stadtvertretung.
Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens soll dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt werden, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der UVgO zu erteilen und die entsprechenden Erdgaslieferungsverträge abzuschließen.
Es wird vorgeschlagen, dass die Stadtvertretung beide notwendigen Beschlüsse gemäß Ziffer 1 und 2 fasst.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Öffentlichen Ausschreibung der Leistung „Erdgaslieferungsverträge Stadt Seebad Ueckermünde ab 2024“ wird zugestimmt.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren die entsprechenden Verträge abzuschließen.
