Drucksache - DS-23/0344

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

zu 1.

Gemäß § 7 Europawahlgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist, hat die Bundesregierung Sonntag, den 09. Juni 2024, als Tag der Wahl zum Europäischen Parlament in Deutschland bestimmt. Der Tag landesweiter Kommunalwahlen (Wahl der Gemeindevertretungen, der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Kreistage) wird gemäß § 3 Absatz 2 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Dezember 2022 (GVOBl. M-V S. 586), durch die Landesregierung festgelegt. Der Beschluss des Kabinetts über den Wahltag wird voraussichtlich im vierten Quartal 2023 bekanntgemacht. Die Wahl der Stadtvertretung Ueckermünde findet voraussichtlich ebenfalls am 09. Juni 2024 statt.

 

§ 9 Absatz 3 Satz 1 LKWG M-V sieht vor, dass die Stadtvertretung die Wahlleitung und die stellvertretende Wahlleitung wählt. Die Wahlleitung steht dem Wahlausschuss vor, der neben dem Bürgermeister (Gemeindewahlbehörde) für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich zeichnet.

 

r das Amt des Stadtwahlleiters wird Herr Sven Behnke vorgeschlagen.

Herr Behnke ist bei der Stadt Seebad Ueckermünde als Bau- und Ordnungsamtsleiter tätig. Bereits 2004 nahm er die Funktion als stellvertretender Wahlleiter für die Kommunalwahlen wahr, zu den Kommunalwahlen 2009 bekleidete er das Amt als Stadtwahlleiter. Für die Wahl der Stadtvertretung Ueckermünde und des/r Bürgermeisters/-in 2019 war er als stellvertretender Wahlleiter in Verantwortung. Im Vorfeld der Bundes- und Landtagswahlen 2021 wurde Herr Behnke bereits von der Stadtvertretung r die restliche Dauer ihrer Wahlperiode als Wahlleiter gewählt (vgl. DS-20/0086). Schließlich war er bei mehreren Wahlen als Wahlvorsteher in Wahlvorständen der Stadt bzw. im Briefwahlvorstand tätig.

Herr Behnke erfüllt mithin neben den persönlichen auch die sachlichen Voraussetzungen zur Wahrnehmung dieser Aufgabe. Insbesondere verfügt er über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen, die für eine störungsfreie Vorbereitung und einen geregelten Ablauf der Wahlhandlungen erforderlich sind.

 

Als stellvertretende Wahlleiterin wird Frau Susanna Brickmann vorgeschlagen.

Frau Brickmann ist bei der Stadt Seebad Ueckermünde im Bau- und Ordnungsamt u.a. für ordnungsbehördliche Aufgaben, Verkehrsangelegenheiten und Katastrophenschutz zuständig. Bei vorangegangenen Wahlen war sie bereits mehrfach als Mitglied in Wahlvorständen der Stadt tätig, sie bekleidete die Stellvertreterfunktion bereits bei den Bundes- und Landtagswahlen 2021. Sie ist aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung persönlich und fachlich geeignet, die Funktion der Stellvertreterin auszuüben.

 

Gemäß § 9 Absatz 4 LKWG M-V bleiben die Wahlleitung und ihre Stellvertretung bis zu einer Neubesetzung im Amt.

 

zu 2.

Die verbundenen Europa- und Kommunalwahlen 2024 werden in Wahlbereichen durchgeführt. Über die Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche entscheidet laut § 61 Absatz 3 Satz 1 LKWG M-V die Stadtvertretung. Für das Wahlgebiet der Stadt Seebad Ueckermünde besteht keine Verpflichtung zur Bildung mehrerer Wahlbereiche.

Es wird vorgeschlagen, für die bevorstehenden Wahlen (wie auch schon zu den vergangenen Wahlen 2010, 2011, 2012, 2014 und 2019) die Zahl der Wahlbereiche auf nur einen zu begrenzen. Die Einteilung des Wahlgebietes Ueckermünde in nur einen Wahlbereich hat sich in der Vergangenheit bewährt. Damit ergeben sich u.a. folgende Vorteile:

 

- Reduzierung des organisatorischen Aufwandes (u.a. Fertigung und Vorhalten von nur einem einheitlichen Stimmzettel erforderlich)

- Eine mögliche Bevorzugung oder Benachteiligung von Wahlbewerbern in unterschiedlichen Wahlbereichen werden verhindert.

 

Die Einteilung des Wahlbereiches in mehrere Wahlbezirke bleibt hiervon unberührt. Es ist analog den vorherigen Wahlen vorgesehen, die Stadt Seebad Ueckermünde in zehn Urnen- und zwei Briefwahlbezirke einzuteilen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Zum Wahlleiter wird Herr Sven Behnke, zur Stellvertreterin Frau Susanna Brickmann gewählt.
  2. Die Stadt Seebad Ueckermünde wird bei der verbundenen Europa- und Kommunalwahl 2024 in einen Wahlbereich unterteilt.
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