Drucksache - DS-23/0345

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

 

Der bestehende Konzessionsvertrag mit der E.DIS Netz GmbH über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Gas im Stadtgebiet dient, endet zum 19.12.2025. Gemäß §§ 46 ff EnWG sind die Gemeinden verpflichtet, ein diskriminierungsfreies Verfahren zur Neuvergabe der Konzession durchzuführen und spätestens 2 Jahre vor Auslaufen des Konzessionsvertrages dessen Ende im Bundesanzeiger bekannt zu geben.

 

Die Bekanntmachung hierzu erfolgte elektronisch im Bundesanzeiger des Bundesministeriums der Justiz am 29. April 2022 unter dem AZ: 220412029716. Bis zum Ende des Verfahrens hat die E.DIS GmbH die einzige Interessenbekundung eingereicht.

 

Mit Drucksache DS-22/0270 vom 18.08.2022 stimmte die Stadtvertretung dem Abschluss des Wegenutzungsvertrages für Gas mit der E.DIS Netz GmbH mit Wirkung vom 20.12.2025 und einer 20-jährigen Laufzeit bereits zu.

 

In Anlehnung an dem vom Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern e.V. entwickelten Mustervertrag ist der Inhalt des Vertrages geringfügig angepasst worden.

 

Die wichtigsten Punkte sind:

 

  • Vertragslaufzeit (beidseitiges Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren und jedes darauffolgende Jahr)
  • Kosten der Umverlegung (bei Veranlassung durch Kommune nur noch hälftige Kostenteilung statt kompletter Übernahme durch E.DIS)
  • Endschaftsklausel (Kein Zwang zur Übernahme des Netzes bei Rücktritt von E.DIS und fehlendem Nachfolger, aber das Recht zur Übernahme. Dann aber 10 Jahre keine Verpflichtung zum sofortigen Rückbau durch E.DIS)

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Änderungen werden hiermit zur Kenntnis gegeben. Der Bürgermeister wird den Vertrag in der geänderten Form für die Stadt Ueckermünde unterzeichnen.

 

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Anlagen

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