Drucksache - DS-23/0358
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Seebad Ueckermünde
- Friedhofsgebührensatzung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.11.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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FA Schule, Kultur, Tourismus, Sport und Soziales
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Vorberatung
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23.11.2023
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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07.12.2023
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Begründung
Begründung:
Die Gebühren für Friedhöfe der Stadt Seebad Ueckermünde wurden letztmalig mit der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Seebad Ueckermünde am 1. Juni 2005 angepasst. Vorliegend handelt es sich um eine Gebührensatzung. Die Kosten für diesen Bereich waren insbesondere aufgrund von Aufwandssteigerungen, aber auch durch das Angebot neuer Grabarten neu zu kalkulieren.
Gegenüber dem Planjahr 2020 und dem Planjahr 2024 besteht für die Unterhaltung der Friedhöfe ein finanzieller Mehrbedarf von 45 TEuro, primär durch höhere Personalkosten der Verwaltung als auch des Arbeitsteams. Eine wesentliche Änderung betrifft die geplante Herabsetzung der Nutzungsdauer der Urnengräber von 30 auf 20 Jahre. Zudem soll eine neue Grabart „Halb-anonymes Urnengrab - Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung“ eingeführt werden, die mit der neuen Friedhofssatzung erstmals Berücksichtigung findet.
Die Stadt Seebad Ueckermünde bedient sich über mehr als 30 Jahre bei der Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben “Bewirtschaftung eines Friedhofes“ mittels eines Bewirtschaftungsvertrages der Gemeinnützigen Werk und Wohnstätten GmbH (GWW). Die Erarbeitung der aktuellen Kalkulation vom 21.07.2023 erfolgte im Auftrage der GWW durch das Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft in 34298 Helsa.
Die Gebührenkalkulation basiert auf folgenden Zahlen:
- Haushaltsdaten und Rechnungsergebnisse der Jahre 2020 bis 2022
- Leistungsmengen (Fallzahlen) der Jahre 2020 bis 2022
- Personaldaten (Kosten und Arbeitseinsatz) mit Bezug zum Jahr 2022
- Anlagevermögensübersicht
Die überarbeiteten bzw. neu ermittelten Gebühren wurden in einer neuen Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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403,9 kB
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