Drucksache - DS-23/0358

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Gebühren für Friedhöfe der Stadt Seebad Ueckermünde wurden letztmalig mit der 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Seebad Ueckermünde am 1. Juni 2005 angepasst. Vorliegend handelt es sich um eine Gebührensatzung. Die Kosten für diesen Bereich waren insbesondere aufgrund von Aufwandssteigerungen, aber auch durch das Angebot neuer Grabarten neu zu kalkulieren.

 

Gegenüber dem Planjahr 2020 und dem Planjahr 2024 bestehtr die Unterhaltung der Friedhöfe ein finanzieller Mehrbedarf von 45 TEuro, primär durch höhere Personalkosten der Verwaltung als auch des Arbeitsteams.  Eine wesentliche Änderung betrifft die geplante Herabsetzung der Nutzungsdauer der Urnengräber von 30 auf 20 Jahre. Zudem soll eine neue Grabart Halb-anonymes Urnengrab - Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung eingeführt werden, die mit der neuen Friedhofssatzung erstmals Berücksichtigung findet.

 

Die Stadt Seebad Ueckermünde bedient sich über mehr als 30 Jahre bei der Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben  Bewirtschaftung eines Friedhofes“ mittels eines Bewirtschaftungsvertrages der Gemeinnützigen Werk und Wohnstätten GmbH (GWW). Die Erarbeitung der aktuellen Kalkulation vom 21.07.2023 erfolgte im Auftrage der GWW durch das Institut für Kommunale Haushaltswirtschaft in 34298 Helsa.

 

Die Gebührenkalkulation basiert auf folgenden Zahlen:

 

 - Haushaltsdaten und Rechnungsergebnisse der Jahre 2020 bis 2022

 -   Leistungsmengen (Fallzahlen) der Jahre 2020 bis 2022

 - Personaldaten (Kosten und Arbeitseinsatz) mit Bezug zum Jahr 2022

 - Anlagevermögensübersicht

 

Die überarbeiteten bzw. neu ermittelten Gebühren wurden in einer neuen Friedhofsgebührensatzung eingearbeitet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die vorliegende Kalkulation vom 21.07.2023 wird bestätigt.

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Stadt Seebad Ueckermünde

-Friedhofsgebührensatzung- wird durch die Stadtvertretung beschlossen.

 

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Anlagen

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