Drucksache - DS-23/0359

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Seebad Ueckermünde ist am 18. Februar 1994 von der Stadtvertretung beschlossen worden und am 04. Mai 1995 in Kraft getreten. Eine Neufassung für die Stadt Ueckermünde erfolgt auf der Grundlage satzungsrechtlicher Regelungen in Übereinstimmung mit dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz – BestattG M-V) vom 3. Juli 1998.

Die grundlegende Überarbeitung soll die Grundlage für rechtsicheres Handeln der Friedhofsverwaltung sein und die Bürgerinnen und Bürger über ihre Rechte und Pflichten informieren. Gleichzeitig soll mit der neuen Friedhofssatzung den veränderten Friedhofskulturen und bestattungstechnischen Entwicklungstendenzen Rechnung getragen werden.

Die Erweiterung des Angebotes an Bestattungs- und Beisetzungsarten spiegelt sich in der neuen Satzung insbesondere bei der Errichtung von Urnengemeinschaftsanlagen mit Namensnennung auf einer Stehle wider. Als wesentlich ist auch die Veränderung der Ruhezeit für Aschen auf zwanzig Jahre zu erwähnen.

Einzelheiten sind der beiliegenden Friedhofssatzung zu entnehmen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Die Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Stadt Seebad Ueckermünde wird durch die Stadtvertretung beschlossen.

 

Gleichzeitig treten die Friedhofssatzung vom 4. Mai 1995 und die Gestaltungssatzung vom 26.03.2010 mit allen Änderungen außer Kraft.

 

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Anlagen

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