Drucksache - DS-23/0362

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Begründung

Begründung:

Nach § 64 Abs. 2 Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist für Städtebauliches Sondervermögen zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen gemäß § 136 des Baugesetzbuches und städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen gemäß § 165 des Baugesetzbuches eine Sonderrechnung zu führen. Weitere gesetzliche Grundlage bildet der Leitfaden des Städtebaulichen Sondervermögens mit seinen Anlagen.

Nach § 45 der KV M-V ist für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Lt. § 46 KV M-V ist der Haushaltsplan Bestandteil der Haushaltssatzung. § 47 KV M-V schreibt vor, dass die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen von der Gemeindevertretung in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen werden muss.

 

Nach diesen Grundsätzen wurde die Haushaltssatzung erstellt.

Der Gesamtbetrag der Erträge beträgt 1.387.100 Euro und der Gesamtbetrag der Aufwendungen beträgt ebenfalls 1.387.100 Euro.  Das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen beträgt 0 Euro.

 

Der Finanzhaushalt weist einen jahresbezogenen Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen von 0 Euro aus, der sich aus 1.350.500 Euro laufenden Einzahlungen und 1.350.500 Euro laufenden Auszahlungen ergibt.

 

Die geplanten Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen 1.251.500 Euro. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit belaufen sich auf 1.251.500 Euro. Daraus ergibt sich ein Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 0 Euro.

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

Kassenkredite werden nicht beansprucht.

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31. Dezember des Haushaltsjahres beträgt voraussichtlich 25.595,74 Euro.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die vorliegende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Städtebauliche Sondervermögen „Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde-Ost“ der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2024 wird beschlossen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...