Drucksache - DS-23/0351
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-50 "Wohnanlage AMEOS Klinikum" und die örtlichen Bauvorschriften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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14.11.2023
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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07.12.2023
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Begründung
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B-50 „Wohnanlage AMEOS Klinikum“ dient der Schaffung von Baurecht zur Errichtung einer betreuten Wohnanlage mit barrierefreiem und zukunftsfähigem Wohnraum für ca. 48 Bewohner der AMEOS Pflege und eines Kindergartens im Planbereich. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 17.06.2021 (vgl. DS-21/0157) gefasst, der Offenlagebeschluss in der Sitzung der Stadtvertretung am 09.03.2023 (vgl. DS-23/0312).
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 02.05.2023 bis 06.06.2023 statt. Während dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 26.04.2023 beteiligt. Nach der erfolgten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes (Stand Februar 2023) und der Trägerbeteiligung nach § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Auf Wunsch des Vorhabenträgers wurde in Abstimmung mit der Landesforstanstalt und der unteren Naturschutzbehörde die ursprünglich geplanten Streuobstwiese (externe Kompensationsmaßnahme) durch die Herstellung einer Waldfläche ersetzt.
- Die Begründung wurde entsprechend der eingegangenen Stellungnahmen angepasst.
Der Bebauungsplan ist durch die Stadtvertretung als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. B-50 „Wohnanlage AMEOS Klinikum“ (Stand Februar 2023) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: berücksichtigt/teilweise berücksichtigt/nicht berücksichtigt werden die Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 4 zur Drucksache.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221), beschließt die Stadtvertretung Ueckermünde den Bebauungsplan Nr. B-50 „Wohnanlage AMEOS Klinikum“ für das Gebiet südwestlich der Ravensteinstraße in 17373 Ueckermünde, umgrenzt
im Norden: durch die Ravensteinstraße, die Klinik, die teilweise auch Wald ist, und den Hubschrauberlandeplatz (Flurstücke 3/6, 5/1, 6/1, 8/1, 8/2, 11/24, 21/4 und 22/1),
im Osten: durch die Klinik und deren Freiflächen (Flurstücke 16/3 und 17),
im Süden: durch die Klinik, die teilweise auch Wald ist, Freiflächen der Klinik, Ackerflächen und einen Weg (Flurstücke 11/24, 11/31, 16/3, 17, 18/1, 19/3 und 23/2) und
im Westen: durch befestigte Flächen des ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebes (Flurstück 27/1)
(Die Flurstücke befinden sich in der Flur 10, Gemarkung Ueckermünde.), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Der in Kraft getretene Bebauungsplan soll ergänzend in das Internet eingestellt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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4,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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10,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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12,1 MB
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