Drucksache - DS-23/0356

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Am Sonntag, dem 09. Juni 2024, finden die verbundenen Europa- und Kommunalwahlen statt. Das Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690) in der aktuellen Fassung legt fest, dass für jede Wahl, so auch für die Wahl der Stadtvertretung, ein Gemeindewahlausschuss erforderlich ist.

Entsprechend § 10 Absatz 1 Satz 4 LKWG M-V werden die Mitglieder des Wahlausschusses von der Wahlleitung aus dem Kreis der Wahlberechtigten berufen, wobei § 12 Absatz 2 LKWG M-V entsprechende Anwendung findet. Die Besetzung des Wahlausschusses soll den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Gemeindevertretung entsprechen. Die Mitglieder des Wahlausschusses können aus dem gesamten Wahlgebiet, also dem Territorium der Stadt Seebad Ueckermünde, kommen.

Gemäß § 10 Absatz 1 Satz 2 LKWG M-V bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende oder der Wahlleiter als Vorsitzender und vier bis acht weitere Mitglieder den Wahlausschuss. Diese Anzahl wird von der Stadtvertretung festgelegt.

In den vergangenen Wahlperioden bestand der Wahlausschuss jeweils immer aus vier weiteren Mitgliedern und leistete in dieser zahlenmäßigen Zusammensetzung eine sehr gute Arbeit.

Die in der Stadt Seebad Ueckermünde vertretenen Parteien und Wählergruppen wurden auf der Grundlage von § 11 Absatz 1 der Verordnung zum Wahlrecht und zu den Kosten der Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlordnung - LKWO M-V) vom 2. März 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 94) in der aktuellen Fassung aufgefordert, entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.

Da sich die Besetzung des Wahlausschusses mit vier Mitgliedern neben der Stadtwahlleitung bisher bewährt hat und aus Gründen der sparsamen Verwendung von Sitzungsgeldern, wird eine Besetzung des Wahlausschusses mit vier weiteren Mitgliedern erneutr angemessen erachtet.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Anzahl der weiteren Mitglieder des Wahlausschusses der Stadt Seebad Ueckermünde wird auf vier festgelegt.

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