Drucksache - DS-23/0363

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Mit Bescheid vom 12.01.2023 wurde die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2023 auf 5.256.713,02 Euro festgelegt.

 

Auf der Grundlage der erhöhten Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 222.0 TEuro und dem gestiegenen Umlagesatz von 43,4 % auf 46,5 % ergibt sich eine Überschreitung des Haushaltsansatzes in dem geplanten Produktkonto 61100.544210 (Kreisumlage) in Höhe von  446.813,02 Euro.

 

Unter Berücksichtigung der Mehreinnahmen aus Schlüsselzuweisungen und dem Wegfall der Altfehlbetragsumlage von rund 147,0 T€ ergibt sich im Ergebnis- und Finanzhaushalt eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 86.158,96 Euro.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe kann durch Mehrertrag/-einzahlung bei dem Produktkonto 61100.401300/601300 (Gewerbesteuer) erfolgen.

 

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde sind überplanmäßige Ausgaben ab 50.001 Euro von der Stadtvertretung zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertretung stimmt der überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung für die Kreisumlage 2023 in Höhe von 86.158,96 Euro zu.

 

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