Drucksache - DS-24/0371
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschluss eines HOAI-Vertrages für die Planungsleistung "Ausbau Wiesenstraße"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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26.02.2024
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
Der Zustand der geschotterten Wiesenstraße mit eine Straßenlänge von etwa 350 m ist sehr schlecht. Anwohnerbeschwerden in den Jahren 2022 und 2023 verdeutlichen die Problematik der Unterhaltung von Schotterwegen und den Erschließungsbedarf neuer Straßen.
Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 21.05.2023 bereits einer außerplanmäßigen Auszahlung in Höhe von voraussichtlich 47.300 Euro zur Vergabe von Planungsleistungen, Vermessungsarbeiten und Baugrunduntersuchungen für die Planungen zum Neubau der Wiesenstraße zugestimmt (vgl. DS-23/0323).
Gemäß § 242 Absatz 9 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) handelt es sich bei der Wiesenstraße um eine erstmalige Erschließung im Sinne des Erschließungsbeitragsrechtes. Für die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage ist auf der Grundlage des § 127 BauGB in Verbindung mit der Erschießungsbeitragssatzung der Stadt Ueckermünde für den beitragsfähigen Aufwand ein Erschließungsbeitrag in Höhe von 90 % von den Beitragspflichtigen zu tragen. Es wurde vereinbart, zunächst Planungsentwürfe den Anwohnern vorzustellen und zu diskutieren. Hierfür wird eine Planungsleistung erforderlich. Das Gesamtvolumen der Planungsleistung (ca. 45.000 Euro geschätzt) ist vergaberechtlich heranzuziehen und kann zunächst stufig bis Leistungsphase 3 (ca. 15.000 Euro geschätzt) vergeben werden. Mit Vorlage erster Planungsentwürfe im Haushaltsjahr 2024 soll es eine Bürgerinformationsveranstaltung geben.
Die geschätzten Planungskosten belaufen sich derzeit nach HOAI auf etwa 45.000 Euro brutto für die Verkehrsanlagen Leistungsphasen 1 bis 9 sowie die Bauüberwachung.
Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechtes im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 28 vom 29.12.2023 wird das bisherige Vergabegesetz M-V (VgG M-V) zum 01.01.2024 durch das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V (TVgG M-V) ersetzt. Gemäß § 19 des neuen TVgG M-V ist bis zum Inkrafttreten der nach den §§ 4 und 16 Absatz 5 Satz 4 TVgG M-V noch zu erlassenden Rechtsverordnungen weiter das bisherige Vergaberecht in seiner Gesamtheit (VgG M-V, MStEVO M-V, VgGDLVO M-V, VgE M-V) anzuwenden.
Gemäß Nr. 2.2.2 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE-MV) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031, zuletzt geändert am 07.11.2022, können Freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden. Nach Ziffer 2.2.3 VgE M-V sollen mehrere, grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach Satz 2 und 3 kann darauf verzichtet werden, mehr als ein Unternehmen zur Angebotsabfrage aufzufordern, wenn für die Bemessung des Preises eine staatliche Vergütungsordnung maßgeblich ist (z.B. HOAI). Im vorliegenden Fall wird vergaberechtlich nur ein Angebot gefordert. Dennoch sollen drei Angebote eingeholt werden. Es ist beabsichtigt, zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 bis zur Genehmigungsplanung zu beauftragen (Auftragshöhe geschätzt 15.000 Euro brutto).
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung für den Ausbau der Wiesenstraße im Wege der Verhandlungsvergabe zu vergeben.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im städtischen Haushalt sind auf dem Produktkonto 54100.096032, Investitionsnummer 5410022002 (Ausbau Wiesenstraße), im Haushaltsjahr 2024 Mittel für die Planung des Vorhabens vorgesehen. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024 ist die Durchführung der Maßnahme finanziell gesichert.
