Drucksache - DS-24/0372

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes dient der Herstellung von Baurecht für die Erweiterung des Caravanstellplatzes. Der Aufstellungsbeschluss wurde in der Sitzung der Stadtvertretung am 29.09.2022 gefasst (vgl. DS-22/0264).

Der Entwurf, der von der Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 28.09.2023 gebilligt wurde (vgl. DS-23/0342), lag in der Zeit vom 06.11.2023 bis zum 11.12.2023 öffentlich aus. Während dieser Zeit gingen keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit ein. Parallel fand die Beteiligung der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Es gingen 21 Stellungnahmen ein, welche in die Abwägung einbezogen wurden.

Der Bebauungsplan ist durch die Stadtvertretung als Satzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“ (Stand Juli 2023) abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtvertretung mit folgendem Ergebnis geprüft: berücksichtigt/teilweise berücksichtigt/nicht berücksichtigt werden die Hinweise gemäß den Ausführungen in der Anlage 1 zur Drucksache.

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

  1. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, beschließt die Stadtvertretung Ueckermünde die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. B-29 „Caravanstellplatz an der Uecker“r das Gebiet in Ueckermünde, östlich der Altstadt, südlich der Ueckerstraße und nordöstlich der Uecker, gelegen auf den Flurstücken 5/3 und 6/3 (teilweise) der Flur 4, Gemarkung Ueckermünde, umgrenzt

 

im Nordosten: durch die Ueckerstraße und die Bebauung des Wohn- und Geschäftshauses Ueckerstraße 127 (Flurstück 5/4, 6/3 und 12/6),

im Südosten: durch die Bebauung des Wohn- und Geschäftshauses Ueckerstraße 127 und Freiflächen der Wohnbebauung Ueckerstraße 129 (Flurstücke 6/3 und 7/4),

im Südwesten: durch die Spundwand im „Polder 7“ (Flurstücke 5/2 und 6/2) und

im Nordwesten: durch ein unbebautes Grundstück (Flurstück 4/1)

 

(Die Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 4.), als Satzung.

  1. Die Begründung wird gebilligt.
  2. Der Flächennutzungsplan der Stadt Seebad Ueckermünde ist entsprechend der Anlage 4 zur Drucksache zu berichtigen.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss über den Bebauungsplan gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen, dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann. Der in Kraft getretene Bebauungsplan soll ergänzend in das Internet eingestellt werden.
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