Drucksache - DS-24/0374

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Auf Grundlage des § 12 Absatz 1 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG) wählen die aktiven Mitglieder der Gemeindefeuerwehr Ueckermünde aus ihrer Mitte für die Dauer von sechs Jahren die Gemeindewehrführung. Der Gemeindewehrführer oder die Gemeindewehrführerin ist in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen. Über die Ernennung sowie über die vorzeitige Entlassung entscheidet die Gemeindevertretung.

 

Kamerad Enrico Panzlaff wurde am 20. November 2021 auf der Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde zum Gemeindewehrführer gewählt. Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 02. Dezember 2021 der Wahl einstimmig zugestimmt (vgl. DS-21/0221). Sodann wurde Herr Enrico Panzlaff auf der Grundlage des § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG für die Dauer der Wahlzeit von sechs Jahren zum Ehrenbeamten ernannt.

 

Mit Schreiben vom 06. Februar 2024, eingegangen bei der Stadt Seebad Ueckermünde am 06. Februar 2024, erklärte der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde, Herr Enrico Panzlaff, seinen vorzeitigen Rücktritt zum 31. März 2024. Die Amtszeit und damit das Ehrenbeamtenverhältnis des Gemeindewehrführers wäre regulär erst am 01. Dezember 2027 beendet gewesen.

 

Der Antragsteller ist aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen, wenn er seine Entlassung in schriftlicher Form entsprechend § 31 Absatz 2 Satz 1 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V) i.V.m. § 23 Absatz 1 Nr. 4 Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), jeweils in der aktuellen Fassung, verlangt. Die Entlassung ist grundsätzlich zu dem Zeitpunkt zu verfügen, zu dem sie der Ehrenbeamte beantragt hat. Herr Enrico Panzlaff ist daher auf eigenen Wunsch aus dem Ehrenbeamtenverhältnis als Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde vorzeitig zum 31. März 2024 zu entlassen.

Herrn Panzlaff ist die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis durch schriftliche Entlassungsverfügung bekanntzugeben.

 

Nach § 6 Absatz 9 der Satzung der Gemeindefeuerwehr der Stadt Seebad Ueckermünde ist innerhalb von drei Monaten nach dem Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes, hier des Gemeindewehrführers, eine Ersatzwahl durchzuführen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Gemeindewehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde, Herr Enrico Panzlaff, wird auf eigenen Antrag vorzeitig zum 31. März 2024 abberufen und aus dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.

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