Drucksache - DS-24/0366

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde vom 13.06.2011 wurde mit der 7. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung am 30.06.2022 letztmalig geändert.

Mit dieser vorliegenden Änderung sollen zwei wesentliche Punkte geregelt werden:

 

  1. § 7 Absatz 3

Nach allgemeinen Hinweisen der Rechtsaufsichtsbehörde wurde den Kommunen empfohlen, zur Herstellung von Rechtssicherheit bei der Vergabe von Aufträgen ohne einen schriftlichen Auftrag einen finanziellen Rahmen festzulegen, bei dem die Schriftformerfordernis entfällt.

Ergänzt wurde der letzte Absatz, der besagt, dass z. B. bei online-Bestellungen vom Schriftformerfordernis bis zu den genannten Wertgrenzen abgewichen werden kann. Gleiches würde auch bei Kleinaufträgen gelten.

 

  1. Neuer § 13 Kinder- und Jugendbeirat

Mit der Gründung des Kinder- und Jugendbeirates 2023 der Stadt Seebad Ueckermünde sollen diesem Gremium auch bestimmte Rechte eingeräumt werden, damit der Kinder- und Jugendbeirat kommunalpolitisch wirken kann. Dies soll nunmehr analog der Regelungen zum Seniorenbeirat in der Hauptsatzung verankert werden.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V 2011, S. 777) in der aktuellen Fassung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 14. März 2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde die 8. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen (siehe Anlage 1).

 

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Anlagen

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