Drucksache - DS-24/0368

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Kastanienallee gliedert sich in drei wesentliche Abschnitte. Der erste Abschnitt (ca. 180 m Baulänge) beginnt an der Einmündung an der Chausseestraße und endet hinter der Kreuzung Goethestraße/Kastanienallee. Der zweite Abschnitt (ca. 120 m Baulänge) schließt an der Kreuzung Goethestraße/Kastanienallee an und endet hinter der Einfahrt zum Parkplatz des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt (StALU). Der letzte Abschnitt (ca. 350 m Baulänge) ist der Schotterweg zwischen dem StALU und dem Bootsverleih. Der notwendige Ausbau bezieht sich auf die ersten beiden Bauabschnitte mit einer Gesamtlänge von ca. 300 m.

Die Kastanienallee wurde circa 1991/1992 unter den damals gültigen technischen Vorschriften und Kenntnissen ausgebaut. Auf circa 30 cm Beton wurde damals gepflastert, um damit dem schlechten Baugrund entgegen zu wirken. Ein alter Heizkanal wurde überbaut und viele Leitungen auf Bohlen und Rosten verlegt. Dies alles wurde in den Nutzungsjahren durch zunehmende Nutzungserfordernisse verschlissen und brüchig. Hier besteht akuter Handlungsbedarf, um Straßeneinbrüche zu verhindern und Gefahren insbesondere für den Schüler- und Innenstadtverkehr abzuwenden. Die Straße würde zudem Verkehrslasten während des beabsichtigten Baus der Chausseestraße nicht aufnehmen können, sodass der Straßenbau der Chausseestraße in Frage steht. Aus diesem Grund werden für den Ausbau des 1. Straßenabschnittes der Kastanienallee rdermittel durch das Straßenbauamt Neustrelitz in Aussicht gestellt. Für die abschließende Berechnung der Zuwendung sind durch die Stadt Seebad Ueckermünde weitere Unterlagen einzureichen. Diese sich durch das zu beauftragende Planungsbüro zu erstellen.

Das Ausbauerfordernis ergibt sich außerdem wegen maroder Schmutz- und Trinkwasserleitungen im Untergrund der Straße. Diese Leitungen sollen im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe im Auftrag des Wasser- und Abwasser-Verbandes Ueckermünde ebenfalls erneuert werden. Das Staatliche Bau- und Liegenschaftsamt MV beteiligt sich mit dem Ausbau der angrenzenden Parkplätze vor dem StALU ebenfalls an der Maßnahme.

Es ist geplant, die Ausschreibung zum Frühsommer 2023 durchzuführen und die Maßnahme bis Sommer 2025 fertig zu stellen. Die Planung soll noch gesondert im Fachausschussr Bau, Ordnung und Sicherheit vorgestellt werden. Eine Bürgerinformationsveranstaltung soll bereits im März 2023 durchgeführt werden. Die Planungen zur Maßnahme sind sehr aufwendig und schwierig, da nach vorliegenden Baugrundgutachten die Bodenbeschaffenheit wenig tragfähig ist. Dennoch steht der Ausbau der Chausseestraße in engen zeitlichen Abhängigkeiten zum Ausbau der Kastanienallee und kann erst nach deren Fertigstellung begonnen werden.

 

Die Planungskosten belaufen sich geschätzt derzeit nach HOAI auf etwa 150.000 Euro für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke sowie die Bauüberwachung.

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt jedoch die geschätzte Planungssumme den Wert von 50.000 Euro. Demnach obliegt im vorliegenden Fall die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI der Stadtvertretung.

 

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechtes im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 28 vom 29.12.2023 wird das bisherige Vergabegesetz M-V (VgG M-V) zum 01.01.2024 durch das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V (TVgG M-V) ersetzt. Gemäß § 19 des neuen TVgG M-V ist bis zum Inkrafttreten der nach den §§ 4 und 16 Absatz 5 Satz 4 TVgG M-V noch zu erlassenden Rechtsverordnungen weiter das bisherige Vergaberecht in seiner Gesamtheit (VgG M-V, MStEVO M-V, VgGDLVO M-V, VgE M-V) anzuwenden.

Gemäß Nr. 2.2.2 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE-MV) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031, zuletzt geändert am 07.11.2022, können Freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden. Nach Ziffer 2.2.3 VgE M-V sollen mehrere, grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach Satz 2 und 3 kann darauf verzichtet werden, mehr als ein Unternehmen zur Angebotsabfrage aufzufordern, wenn für die Bemessung des Preises eine staatliche Vergütungsordnung maßgeblich ist (z.B. HOAI). Im vorliegenden Fall wird auch vergaberechtlich nur ein Angebot gefordert. In Anbetracht der Haushaltslage der Stadt Seebad wird jedoch ein Vergleichsangebot eingeholt.

 

Die Kostenschätzung für die Baumaßnahme liegt derzeit bei ca. 1.183.000 Euro brutto.

Gemäß § 5 Absatz 5a) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB (Bauleistung) im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt die geschätzte Bausumme den Wert von 500.000 Euro. Demnach obliegt die Entscheidung über Einleitung und Art der Ausschreibung nach VOB der Stadtvertretung.

Gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass-VgE-MV) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031, zuletzt geändert am 07.11.2022, könnte eine Beschränkte Ausschreibung unter Angebotsaufforderung an fünf Bieter durchgeführt werden, da der Wert der zu vergebenden Leistung 1.000.000 Euro netto nicht übersteigt. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Bauauftrag im Wege der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben, um den größtmöglichen Bieterkreis zur Angebotsabgabe zu erreichen. Da die Nettoschätzsumme derzeit für die Bauleistung bei ca. 994.000 Euro netto liegt, die Planungen jedoch noch konkretisiert werden müssen, könnte der Wert von 1.000.000 Euror die beschränkte Ausschreibung leicht überschritten werden. Daher ist die öffentliche Ausschreibung der Bauleistung zielführender und vergaberechtlich sicher.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Planungsleistung für den Ausbau der Kastanienallee im Wege der Verhandlungsvergabe zu vergeben.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen.
  3. Der Öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Ausbau Kastanienallee“ wird zugestimmt.
  4. Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Im städtischen Haushalt sind auf dem Produktkonto 54100.096032, Investitionsnummer 5410024003 (Ausbau Kastanienallee), in den Haushaltsjahren 2024 und 2025 Mittel in Höhe von insgesamt 1.360.700 Euro r das Vorhaben eingeplant. Vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024 ist die Durchführung der Maßnahme finanziell gesichert.

 

Das Straßenbauamt Neustrelitz hat auf der Grundlage der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie (KommStrabauFöRL M-V)rdermittel in Höhe von 463.500,00 Euro für den Abschnitt von der Chausseestraße bis zur Einmündung Goethestraße in Aussicht gestellt.

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