Drucksache - DS-24/0369

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Wesentliche Straßenabschnitte des Haffringes wurden bereits in den letzten Jahrzehnten mit Mitteln der Städtebauförderung saniert. Die Hauptverkehrsachse führt von der Belliner Straße, vorbei am Haff-Center über den Kreisverkehr an der Wohnungsbaugenossenschaft in Richtung Strand. In dieser Verkehrsachse konnte der Abschnitt vor dem Haff-Center bis jetzt nicht ausgebaut werden. Es gibt zu wenige Parkplätze für die Anwohner, das Wohnumfeld mit den Gehwegen und wenigen Grünflächen aber auch die Betonfahrbahn sind marode und verschlissen. Die rund 50 Parkplätze vor dem Einkaufszentrum sind anzugleichen und zu erneuern. Der städtische Anteil beschränkt sich auf den neuen ca. 180 m langen Fahrbahnbereich, der in Asphaltbauweise geplant ist, und einen neuen Regenkanal, der als Vorflut, Zwischenspeicher und Hauptentwässerungsstrang zu erneuern ist.

Deshalb ist geplant, die Straße (Los 1 Stadt), das Wohnumfeld (Los 2 Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde eG (WGU)) und die Parkplätze vor dem Haff-Center (Los 3 Elgeti Gruppe) neu auszubauen. Dafür sollen Städtebaufördermittel aufgewendet werden. Gegenwärtig werden noch Absprachen mit dem Wasser-Abwasser-Verband Ueckermünde geführt, um ein Ausbauerfordernis für die Trink- und Schmutzwasserleitungen abzuklären. Los 4 würde dann im Auftrag des Verbandes beauftragt. Die Lose 1 bis 3 sollen über die BIG Städtebau GmbH als treuhändischer Sanierungsträger beauftragt werden. Eine erste Kostenschätzung liegt bereits r die Lose 1 bis 3 in Höhe von gesamt 1.469.980,81 Euro brutto vor, davon beträgt der städtische Anteil etwa 630.841,89 Euro brutto (bei 480.798,56 Euro Städtebaufördermitteln). Die Planungen müssen aber noch weiter präzisiert werden.

 

Die Gestaltung der an die städtische Maßnahme angrenzenden Flächen (Wohnumfeld bzw. Parkplätze) soll ebenfalls mit Fördermitteln bezuschusst werden. Laut der Städtebauförderrichtlinie des Landes M-V ist bei einer Maßnahme auf privaten Flächen eine Beteiligung der Eigentümer von mindestens 60 % der förderfähigen Kosten erforderlich.

 

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde ist dem Hauptausschuss die Befugnis übertragen, Verpflichtungserklärungen zu Geschäften in he von 25.000 Euro bis 50.001 Euro abzugeben. Im vorliegenden Fall wird dieser Betrag überschritten, demnach ist durch die Stadtvertretung über die Förderung von Maßnahmen auf Flächen Dritter (Elgeti Gruppe und WGU) und hierbei über den städtischen Anteil für jeden Maßnahmenbeteiligten zu entscheiden.

 

Die Kosten des Vorhabens einschließlich Baunebenkosten auf privaten Flächen stellen sich folgendermaßen dar:

 

Grundlage der Berechnung ist die Kostenermittlung des zuständigen Planungsbüros und die Aufteilung der Kosten durch die BIG Städtebau GmbH für die Beantragung der Maßnahme nach E 6.3 Städtebauförderrichtlinie.

 

Kostenaufstellung WGU

Gesamtausgaben:   685.589,35 Euro (100 %)

davon nicht zuwendungsfähig: 441.793,87 Euro

 

Städtebaufördermittel:  243.795,48 Euro

davon 1/3 Bundesmittel    81.265,16 Euro

davon 1/3 Landesmittel     81.265,16 Euro

davon 1/3 Stadtanteil     81.265,16 Euro

 

Kostenaufstellung Elgeti Gruppe (Parkplätze Haff-Center)

Gesamtausgaben:   153.549,57 Euro (100 %)

davon nicht zuwendungsfähig:   92.129,74 Euro

 

Städtebaufördermittel:    61.419,83 Euro

davon 1/3 Bundesmittel    20.473,28 Euro

davon 1/3 Landesmittel     20.473,28 Euro

davon 1/3 Stadtanteil     20.473,27 Euro

 

Stadtanteil Städtebaufördermittel für Private gesamt: 101.738,43 Euro

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Förderung der Maßnahme auf den privaten Flächen in Höhe von 40 % wird zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Eigenmittel der Stadt in Höhe von einem Drittel der Förderung sind im städtischen Haushalt geplant (Produktkonto 51103.019203). Vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024 ist die Durchführung der Maßnahme finanziell gesichert.

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