Drucksache - DS-24/0370

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Wesentliche Straßenabschnitte des Haffringes wurden bereits in den letzten Jahrzehnten mit Mitteln der Städtebauförderung saniert. Die Hauptverkehrsachse führt von der Belliner Straße, vorbei am Haff-Center über den Kreisverkehr an der Wohnungsbaugenossenschaft in Richtung Strand. In dieser Verkehrsachse konnte der Abschnitt vor dem Haff-Center bis jetzt nicht ausgebaut werden. Es gibt zu wenige Parkplätze für die Anwohner, das Wohnumfeld mit den Gehwegen und wenigen Grünflächen aber auch die Betonfahrbahn sind marode und verschlissen. Die rund 50 Parkplätze vor dem Einkaufszentrum sind anzugleichen und zu erneuern. Der städtische Anteil beschränkt sich auf den neuen ca. 180 m langen Fahrbahnbereich, der in Asphaltbauweise geplant ist, und einen neuen Regenkanal, der als Vorflut, Zwischenspeicher und Hauptentwässerungsstrang zu erneuern ist.

Deshalb ist geplant, die Straße (Los 1 Stadt), das Wohnumfeld (Los 2 Wohnungsgenossenschaft Ueckermünde eG (WGU)) und die Parkplätze vor dem Haff-Center (Los 3 Elgeti Gruppe) neu auszubauen. Dafür sollen Städtebaufördermittel aufgewendet werden. Gegenwärtig werden noch Absprachen mit dem Wasser-Abwasser-Verband Ueckermünde geführt, um ein Ausbauerfordernis für die Trink- und Schmutzwasserleitungen abzuklären. Los 4 würde dann im Auftrag des Verbandes beauftragt. Die Lose 1 bis 3 sollen über die BIG Städtebau GmbH als treuhändischer Sanierungsträger beauftragt werden. Eine erste Kostenschätzung liegt bereits für die Lose 1 bis 3 in Höhe von gesamt 1.252.261,28 Euro brutto vor, davon beträgt der städtische Anteil an den Baukosten etwa 540.000 Euro brutto. Die Planungen müssen aber noch weiter präzisiert werden.

 

Die Planungskosten belaufen sich geschätzt derzeit nach HOAI auf etwa 223.000 Euro brutto r die Verkehrsanlagen, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, technische Ausrüstung sowie die Bauüberwachung.

Gemäß § 5 Absatz 3 Nr. 8 der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über Verpflichtungserklärungen zu Rechtsgeschäften und Verträgen nach HOAI von 25.001 Euro bis 50.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt jedoch die geschätzte Planungssumme den Wert von 50.000 Euro. Demnach obliegt die Entscheidung über den Abschluss einen Planungsvertrages nach HOAI im vorliegenden Fall der Stadtvertretung.

 

Mit der Veröffentlichung des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechtes im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V Nr. 28 vom 29.12.2023 wird das bisherige Vergabegesetz M-V (VgG M-V) zum 01.01.2024 durch das Tariftreue- und Vergabegesetz M-V (TVgG M-V) ersetzt. Gemäß § 19 des neuen TVgG M-V ist bis zum Inkrafttreten der nach den §§ 4 und 16 Absatz 5 Satz 4 TVgG M-V noch zu erlassenden Rechtsverordnungen weiter das bisherige Vergaberecht in seiner Gesamtheit (VgG M-V, MStEVO M-V, VgGDLVO M-V, VgE M-V) anzuwenden.

Gemäß Nr. 2.2.2 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass - VgE-MV) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031, zuletzt geändert am 07.11.2022, können Freiberufliche Leistungen grundsätzlich im Wege der Verhandlungsvergabe vergeben werden. Nach Ziffer 2.2.3 VgE M-V sollen mehrere, grundsätzlich mindestens drei Unternehmen zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Nach Satz 2 und 3 kann darauf verzichtet werden, mehr als ein Unternehmen zur Angebotsabfrage aufzufordern, wenn für die Bemessung des Preises eine staatliche Vergütungsordnung maßgeblich ist (z.B. HOAI). Im vorliegenden Fall wird vergaberechtlich nur ein Angebot gefordert.

Der Planungsauftrag soll zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3 über die BIG Städtebau GmbH erteilt werden. Nach Antrag auf Sdtebauförderung und Bewilligung der Städtebaufördermittel sollen dann die Leistungsphasen 4 bis 9 nachbeauftragt werden. Die Planungskosten werden prozentual von der Stadt Seebad Ueckermünde, der WGU und der Elgeti Gruppe entsprechend abzuschließender Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen getragen.

 

Die Kostenschätzung für die Baumaßnahme liegt derzeit bei circa 1.252.261,28 Euro brutto.

Gemäß § 5 Absatz 5a) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB (Bauleistung) im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 Euro. Im vorliegenden Fall übersteigt die geschätzte Bausumme den Wert von 500.000 Euro. Demnach obliegt die Entscheidung über Einleitung und Art der Ausschreibung nach VOB der Stadtvertretung.

Gemäß Nr. 1.1.1 des Erlasses über die Vergabe öffentlicher Aufträge im Anwendungsbereich des Vergabegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (Vergabeerlass-VgE-MV) - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit vom 12. Dezember 2018 - V 130-611-0020-2018/031, zuletzt geändert am 07.11.2022, könnte eine Beschränkte Ausschreibung unter Angebotsaufforderung an fünf Bieter durchgeführt werden, wenn der Wert der zu vergebenden Leistung 1.000.000 Euro netto nicht übersteigt.

Es ist demnach erforderlich, den Bauauftrag im Wege der Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben, um den größtmöglichen Bieterkreis zur Angebotsabgabe zu erreichen.

Nach Bewilligung der Städtebaufördermittel soll glichst noch 2024 die Öffentliche Ausschreibung erfolgen und der Bauauftrag über die BIG Städtebau GmbH erteilt werden. Die Baukosten werden prozentual von der Stadt Seebad Ueckermünde, der WGU und der Elgeti Gruppe entsprechend abzuschließender Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen getragen.

 

Zur Aufteilung der geschätzten Kosten nach Losen wird auf die Ausführungen in der Drucksache DS-24/0369 verwiesen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der Planungsleistungsvergabe für die Baumaßnahme „Ausbau Haffring 10 - 13 wird zugestimmt.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Durchführung des Vergabeverfahrens den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 über die BIG-Städtebau GmbH als treuhändischer Sanierungsträger abzuschließen.
  3. Der Öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Ausbau Haffring 10 - 13 wird zugestimmt.
  4. Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag über die BIG-Städtebau GmbH als treuhändischer Sanierungsträger auf Grundlage der VOB zu erteilen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die notwendigen Eigenmittel der Stadt sind im städtischen Haushalt geplant (Produktkonto 51103.019203). Vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2024 ist die Durchführung der Maßnahme finanziell gesichert.

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