Drucksache - DS-24/0376

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Seit dem Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seebad Ueckermünde wurden einige Bebauungspläne aufgestellt bzw. befinden sich im Aufstellungsverfahren, die nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden konnten bzw. können. Gleichzeitig sollen Änderungen vorgenommen werden, um den Flächennutzungsplan in Bereichen anzupassen, an denen Bauvorhaben umgesetzt wurden und zu korrigieren in Bereichen, in denen Veränderungen stattgefunden haben. Hierfür ist es erforderlich, den Plan zu ändern bzw. die Darstellungen anzupassen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der am 25.03.2004 von der Stadtvertretung beschlossene und am 30.05.2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan soll nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in den Bereichen

 

  1. Fläche bisherige Feuerwehr Bellin
  2. neue Fläche Feuerwehr Bellin auf dem bisherigen Sportplatz
  3. Grabenstraße 3

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-48 Wohnen in der Grabenstraße“

  1. ehemalige Bahnanlage Eggesiner Straße
  2. neue Skateranlage, Parkplatz und ZOB
  3. Fläche rdlich der Haffstraße, östlich des Strandparkplatzes
  4. Liepgartener Straße/Pfarrwiesenallee

Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-49 Liepgartener Straße/Pfarrwiesenallee“

  1. fhere Kita Oase der kleinen Strolche
  2. fheres Verwaltungsgebäude Goethestre 12
  3. fhere Landwirtschaftsschule und Außenstelle des Gesundheits- und Jugendamtes in der Kastanienallee
  4. Fläche östlich der Lagunenstadt

 

geändert/angepasst werden.

 

Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Anlagen

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