Drucksache - DS-24/0376
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss über die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seebad Ueckermünde
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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FA Bau, Ordnung und Sicherheit
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Vorberatung
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26.02.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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14.03.2024
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Begründung
Begründung:
Seit dem Verfahren zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Seebad Ueckermünde wurden einige Bebauungspläne aufgestellt bzw. befinden sich im Aufstellungsverfahren, die nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt werden konnten bzw. können. Gleichzeitig sollen Änderungen vorgenommen werden, um den Flächennutzungsplan in Bereichen anzupassen, an denen Bauvorhaben umgesetzt wurden und zu korrigieren in Bereichen, in denen Veränderungen stattgefunden haben. Hierfür ist es erforderlich, den Plan zu ändern bzw. die Darstellungen anzupassen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Der am 25.03.2004 von der Stadtvertretung beschlossene und am 30.05.2006 wirksam gewordene Flächennutzungsplan soll nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, in den Bereichen
- Fläche bisherige Feuerwehr Bellin
- neue Fläche Feuerwehr Bellin auf dem bisherigen Sportplatz
- Grabenstraße 3
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-48 „Wohnen in der Grabenstraße“
- ehemalige Bahnanlage Eggesiner Straße
- neue Skateranlage, Parkplatz und ZOB
- Fläche nördlich der Haffstraße, östlich des Strandparkplatzes
- Liepgartener Straße/Pfarrwiesenallee
Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-49 „Liepgartener Straße/Pfarrwiesenallee“
- frühere Kita „Oase der kleinen Strolche“
- früheres Verwaltungsgebäude Goethestraße 12
- frühere Landwirtschaftsschule und Außenstelle des Gesundheits- und Jugendamtes in der Kastanienallee
- Fläche östlich der Lagunenstadt
geändert/angepasst werden.
Der Beschluss ist nach § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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7,2 MB
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