Drucksache - DS-24/0010
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl zum Ortswehrführer der Ortsfeuerwehr Ueckermünde und Ernennung zum Ehrenbeamten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr
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11.09.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2024
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Begründung
Begründung:
Am 13. Juli 2024 trat die Mitgliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) u.a. zur Wahl des Ortswehrführers und des stellvertretenden Ortswehrführers zusammen. Die Wahlen wurde erforderlich, da mit dem Rücktritt von Kamerad Carlson und der folgenden Abberufung durch die Stadtvertretung keine Ortswehrführung mehr für die Feuerwehr Ueckermünde im Amt ist (vgl. DS-23/0300). Zuvor wurde bereits der stellvertretende Ortswehrführer Kevin Krause mit Wirkung vom 30.06.2022 abberufen, nachdem er seinen Rücktritt erklärte (vgl. DS-22/0266).
Die Gemeindewehrführung leitet seit Januar 2023 „kommissarisch“ die Ortsfeuerwehr Ueckermünde. Es gab seitens der Stadt als Träger des Brandschutzes Überlegungen, die Gemeindefeuerwehr Ueckermünde umzustrukturieren und künftig keine Ortsfeuerwehren mehr zu bilden, sondern eine gemeinsame Feuerwehr mit zwei (gleichberechtigten) Standorten einzurichten. Diese Neustrukturierung wurde aus verschiedenen Gründen verworfen, sodass sich unbedingt die Wahl einer neuen Ortswehrführung und einer Stellvertretung für die Ortsfeuerwehr Ueckermünde erforderlich machte.
Spätestens zwei Wochen vor dem Wahltermin waren dem Bürgermeister gemäß § 12 Absatz 2 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) Wahlvorschläge durch die Kameradinnen und Kameraden der Ortsfeuerwehr Ueckermünde schriftlich einzureichen. In der Zeit vom 07.06.2024 bis 21.06.2024 lag die Kandidatenliste für die Wahl eines Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) im Feuerwehrgerätehaus aus. Von den Kameradinnen und Kameraden wurden insgesamt für dieses Amt folgende vier Kameraden fristgemäß zur Wahl vorgeschlagen:
Mike Carlson
Ronny Pohl
Kevin Krause
Enrico Paeck
Gemäß § 12 Absatz 2 Satz 2 der Satzung muss jeder Wahlvorschlag von mindestens zwei aktiven Mitgliedern unterzeichnet sein. Dieses Formerfordernis war bei Kandidat Ronny Pohl mit nur einer Unterschrift nicht erfüllt.
Seitens der Verwaltung erfolgte eine Vorprüfung der Wählbarkeitsvoraussetzungen von allen vorgeschlagenen Kandidaten (Anlage). Rechtsgrundlagen sind § 12 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern (Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz M-V - BrSchG), die §§ 5 und 7 des Gesetzes zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG), die §§ 5 und 12 des Beamtengesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (Landesbeamtengesetz - LBG M-V), die Vorschriften der Verordnung über die Laufbahnen, die Dienstgrade und die Ausbildung für Freiwillige Feuerwehren, Pflicht- und Werkfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern (Feuerwehrlaufbahn-, Dienstgrad- und Ausbildungsverordnung - FwLDAVO M-V) und die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) jeweils in der aktuellen Fassung.
Nach § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG werden die Gewählten zu Ehrenbeamten ernannt. Wählbar ist gemäß § 12 Absatz 2 BrSchG für die Funktion des Ortswehrführers insbesondere, wer
1. mindestens vier Jahre aktiv einer Freiwilligen Feuerwehr angehört hat,
2. die persönliche und fachliche Eignung für das Amt besitzt,
3. die für das Amt erforderlichen Lehrgänge besucht hat oder sich bei Annahme der Wahl zur Teilnahme verpflichtet,
4. das 59. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Eine Wiederwahl ist auch nach Vollendung des 59. Lebensjahres zulässig.
Zum Nachweis der persönlichen Eignung wurde ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a des Gesetzes über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG) eingeholt.
Die fachliche Eignung ist nach den Vorschriften der FwLDAVO M-V zu beurteilen, hiernach ist für die Funktion des Ortswehrführers Ueckermünde mindestens die Ausbildung als Gruppenführer erforderlich (Anlage 2 zu § 3 Absatz 2 FwLDAVO M-V).
Zudem darf in das Ehrenbeamtenverhältnis nur berufen werden, wer auch in gesundheitlicher Hinsicht für die Laufbahn geeignet ist (vgl. §§ 5 Absatz 1 Nr. 2, 12 LBG M-V). Als Kriterium hierfür wurde die allgemeine Feuerwehrtauglichkeit anhand der vorgeschriebenen G-Untersuchung zu Grunde gelegt.
Nach Prüfung wurden folgende Kandidaten zur Wahl des Ortswehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde zugelassen:
Kevin Krause
Enrico Paeck
Kamerad Krause stellte sich nicht zur Wahl. Damit stand als einziger Kandidat Enrico Paeck zur Wahl als Ortswehrführer Ueckermünde.
Bei der Wahlhandlung waren von 59 stimmberechtigten Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) 36 Mitglieder (= 61,02 %) anwesend. Die Beschlussfähigkeit gemäß § 12 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) konnte damit zunächst nicht festgestellt werden, da nicht mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder (entspricht 40 Mitglieder) anwesend waren. Nach einer kurzen Pause wurde die Mitgliederversammlung gemäß § 10 Absatz 6 der Satzung sofort neu einberufen. Damit war die Mitgliederversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Stimmberechtigten beschlussfähig.
Gewählt wurde auf Antrag durch Stimmzettel geheim mit folgendem Ergebnis:
Zahl der abgegebenen Stimmen (= Zahl der anwesenden Stimmberechtigten): 36
erforderliche Ja-Stimmen (2/3) = 24
gültige Stimmen: 36
ungültige Stimmen: 00
Wahl von Enrico Paeck als Ortswehrführer:
22 Ja-Stimmen
14 Nein-Stimmen
00 Stimmenthaltungen
Herr Enrico Paeck erreichte damit nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten. Es erfolgte somit gemäß § 12 Absatz 5 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) ein weiterer Wahlgang. Es genügte die einfache Mehrheit. Gewählt wurde auf Antrag durch Stimmzettel wieder geheim mit folgendem Ergebnis:
Zahl der abgegebenen Stimmen (= Zahl der anwesenden Stimmberechtigten): 36
gültige Stimmen: 36
ungültige Stimmen: 00
Wahl von Enrico Paeck als Ortswehrführer:
21 Ja-Stimmen
15 Nein-Stimmen
00 Stimmenthaltungen
Herr Enrico Paeck erreichte damit im zweiten Wahlgang die erforderliche Mehrheit und ist damit zum Ortswehrführer gewählt (§ 12 Absatz 5 Satz 1 der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr)). Die Wahl wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Beanstandungen gab es keine. Der Gewählte nahm die Wahl an.
Herr Paeck ist 40 Jahre alt. Er gehört seit fast acht Jahren dem aktiven Dienst der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde an. Das erweiterte Führungszeugnis weist keine Eintragung aus. Herr Paeck verfügt als Zugführer schließlich über die erforderliche Mindestausbildung für die Funktion als Ortswehrführer. Herr Paeck ist persönlich und fachlich geeignet, eine gültige Bescheinigung zur allgemeinen Feuerwehrtauglichkeit als Nachweis der gesundheitlichen Eignung liegt vor.
Herr Paeck verfügt mithin über alle Voraussetzungen, um zum Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) gewählt werden zu können.
Im Nachgang der Mitgliederversammlung bat Herr Carlson mit Schreiben vom 16.07.2024 um nähere Begründung zu seiner Nichtzulassung als Kandidat durch den Bürgermeister. In einem weiteren Schreiben vom 17.07.2024 an den Bürgermeister stellte er Fragen zur persönlichen Eignung des neu gewählten Ortswehrführers. Die vorgebrachten Punkte wurden entsprechend aufgeklärt. Der Vorgang ist dieser Vorlage als Anlage zur Kenntnisnahme beigefügt.
Gemäß § 12 Absatz 1 Satz 3 BrSchG ist Herr Enrico Paeck nach Zustimmung durch die Stadtvertretung für die Wahlzeit von sechs Jahren unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis als Ortswehrführer der Freiwilligen Feuerwehr Ueckermünde (Ortsfeuerwehr) zu ernennen.
