Drucksache - DS-24/0009

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Zur verkehrstechnischen Neuordnung und Erschließung der touristischen Einrichtungen im Strandbereich Ueckermünde soll am Ende der Haffstraße ein neuer Kreisverkehr entstehen. Bisher ist ein gefahrloses Wenden von Fahrzeugen aller Art in diesem Bereich kaum möglich. Hier quert ein überregionaler Radweg das Straßenende und zudem quert auch noch die Ein- und Ausfahrt der Lagunenstadt diesen bisherigen „Wendebereich“. Hier sind Radfahrer, E-Roller-Fahrer und Fußnger, auch viele Kinder unterwegs. Ein Glascontainerplatz für die Lagunenstadt nimmt zudem die Sicht auf den Radweg. Mit dem Kreisverkehr kann am Ende der Haffstraße dieses Gefahrenpotential nahezu ausgeschlossen werden, da die Überwege neu geordnet werden und das Wenden in mehreren Zügen nicht mehr erforderlich ist.

Auch die verkehrstechnische Erschließung der geplanten Hotelanlage bzw. der betreffenden Grundstücksfläche muss über die vorhandene Haffstraße und den Weg zum Strand erfolgen. Die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde hat zur Schaffung von Baurecht einen notwendigen Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. B-43 „Resorthotel am Strand" bereits gefasst. Der Bebauungsplan Nr. B-43 ist am 17.12.2021 und die 1. Änderung zum Bebauungsplan Nr. B-43 am 17.11.2023 in Kraft getreten und damit ist die öffentliche Erschließung zu sichern. Die vorgesehene verkehrstechnische Neuordnung und Erschließung als Kreisverkehr ist Bestandteil des Bebauungsplanes.

Im unmittelbaren Umfeld des Bebauungsplangebietes Nr. B-43 „Resorthotel am Strand" sind zudem bereits touristische Einrichtungen wie die Lagunenstadt, die Strandhalle und der Strand selbst mit Parkplatz vorhanden. Zur ordnungsgemäßen verkehrstechnischen Erschließung der vorhandenen und geplanten Einrichtungen ist der Bau eines Kreisverkehrs unter Einbeziehung der vorhandenen verkehrstechnischen Infrastruktur eine geeignete Lösung. So wirdgliches Gefährdungspotential wegen des erhöhten Verkehrsaufkommens (An-/Abreise von Hotelgästen, Zulieferer, Entsorgungsfahrzeuge) auf ein Mindestmaß reduziert.r die Umsetzung einer Bebauung jedweder Art wird eine öffentliche Erschließung zu dem betreffenden Grundstück benötigt. Diese Erschließung würde mit dem Bau eines Kreisverkehrs gewährleistet.

Der Rad- und Fußngerverkehr über den Strandweg von der Ueckermünder Altstadt kommend zum Strand kann durch die geplante verkehrstechnische Neuordnung ordnungsgemäß und sicher erfolgen. Ein Befahren von wendenden Fahrzeugen wird ausgeschlossen.

 

r das Vorhaben wurden Fördermittel beantragt und vom Land Mecklenburg-Vorpommern bewilligt. Im Zuge des Antragsverfahrens wurde das Vorhaben auch durch den Landkreis Vorpommern-Greifswald im Rahmen einer Stellungnahme vom 22.07.2022 positiv bewertet und wird unterstützt (siehe Anlage). Hier heißt es u.a. in Bezug auf das Integrierte Regionale Entwicklungskonzept VG 2030+ für den Landkreis Vorpommern-Greifswald:

Deshalb ist es dringend notwendig, auf die derzeitige Verkehrssituation am Haffbad zu reagieren. Der Verkehrsbetrieb durch den übersichtlich angelegten Besucherparkplatz, die Lagunenstadt und die künftige Hotelanlage treffen dort zusammen. Ein Kreisverkehr entspannt die Situation und sollte an diesem Standort entstehen. Angesichts des nachweislich kontinuierlichen Besucherverkehrs ist dieses Vorhaben nur zu befürworten.

 

Die Stadtvertretung hat in ihrer Sitzung am 30.06.2022 mehrheitlich beschlossen, Planungsleistungen für die Maßnahme „Verkehrstechnische Neuordnung zur Erschließung touristischer Einrichtungen am Haffbad Ueckermünde, Los 1 Verkehrsanlagen" an die TSC Beratende Ingenieure für Verkehrswesen GmbH & Co. KG, NL Nord, Helmut-Just-Straße 4, 17036 Neubrandenburg, zu vergeben und den rgermeister beauftragt, den entsprechenden Vertrag in Anlehnung an die HOAI 2021 abzuschließen. (vgl. DS-22/0237).

Die Kostenschätzung zu den Gesamtbaukosten des Kreisverkehrs beläuft sich auf etwa 811.000 Euro netto.

 

Gemäß § 5 Absatz 5a) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB im geschätzten Wert von 250.001 Euro bis 500.000 Euro. Da der geschätzte Wert der Ausschreibung die 500.000 Euro übersteigt, obliegt diese Entscheidung der Stadtvertretung.

Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung - VgMinArbV M-V) - ist die Vergabe des Auftrages im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A zulässig, wenn der Wert der zu vergebenden Bauleistung 1.000.000 Euro nicht übersteigt. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Auftrag im Wege der öffentlichen Ausschreibung nach § 3a Absatz 1 VOB/A zu vergeben, um den größtmöglichen Bieterkreis zur Angebotsabgabe zu erreichen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Der öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „Verkehrstechnische Neuordnung zur Erschließung touristischer Einrichtungen am Haffbad Ueckermünde wird zugestimmt.
  2. Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.
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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Auf dem Produktkonto 54100.096032, Investitionsnummer 5410021001, sind erforderliche Haushaltsmittel in Höhe von 1.378.100,00.Euro sowie Einnahmen in Höhe von 1.242.000,00 Euro eingestellt.

r das Vorhaben wurde ein Antrag auf die Gewährung einer Zuwendung in Höhe von 90 % im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern gestellt. Mit Bescheid vom 31.07.2023 wurden der Stadt Seebad Ueckermünde Fördermittel in Höhe von 1.153.756,10 Euro für die „Verkehrstechnische Neuordnung zur Erschließung touristischer Einrichtungen am Haffbad Ueckermünde bewilligt.

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Anlagen

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