Drucksache - DS-24/0015

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Von den Finanzausgleichsleistungen des Landes werden in den Jahren 2024 bis 2027 jeweils 25.000.000 Euro für Infrastrukturinvestitionen für allgemeinbildende Schulen bereitgestellt. Das Land stellt im selben Zeitraum für denselben Zweck jährlich Mittel in gleicher Höhe bereit. Die Mittel nach den Sätzen 1 und 2 werden den kreisfreien Städten und Landkreisen jährlich zugewiesen.

Laut § 10a Absatz 2 FAG M-V in Verbindung mit der Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald ist im Jahr 2024 eine Ausschüttung von 20 % der Gesamtsumme der Schulbauförderung an alle öffentlichen Schulträger vorgesehen.

 

Gemäß § 2 Absatz 2 der Satzung des Landkreises V-G zur Umsetzung des FAG erfolgt die Verteilung auf Grundlage der Anzahl der an allgemeinbildenden Schulen beschulten Schülerinnen und Schüler aus der amtlichen Schulstatistik (Herbststatistik) des Statistischen Amtes Mecklenburg-Vorpommern.

r die Schulen in der Trägerschaft der Stadt Seebad Ueckermünde ergibt sich damit folgende Berechnung:

 

Gesamtsumme für den LK V-G (20 %)  1.408.400 €

Schülerzahlen gesamt LK V-G   10.002 SuS

Mittel pro Schüler        70,413 €

davon Schüler in Trägerschaft der Stadt            746 SuS

Anteilige Mittel für das Jahr 2024   52.528,07 €

 

Die Verwendung und Nachweisführung erfolgt gemäß § 2 Absatz 5 - 7 der o.g. Satzung.

 

Die zugewiesenen Mittel sind für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen oder nach Entscheidung des Schulträgers für Instandhaltungsmaßnahmen zu verwenden. Dabei kommt ein Einsatz nur für Maßnahmen in Betracht, bei der mindestens in gleicher Höhe eigene finanzielle Mittel des Schulträgers eingesetzt werden und die Umsetzung der finanzierten Maßnahmen planmäßig gemäß § 10a Absatz 3 FAG M-V bis zum 30.06. des auf die Gewährung folgenden Jahres begonnen wird.

Die Schulträger haben die geplante Verwendung dieser Mittel im Vorbericht nach § 5 GemHVO-Doppik für das jeweilige Haushaltsjahr unter Angabe der jeweils geplanten Maßnahme darzustellen und die Einhaltung der Verwendungsregelungen nach Absatz 5 zu erläutern. Bei bereits beschlossenen Haushalten ist eine Beschlussfassung durch die zuständigen Gremien zur Verwendung der Mittel für die vorgesehenen Maßnahmen ausreichend.

Eine gesonderte Verwendungsnachweisführung erfolgt nicht. Der Landkreis kann verlangen, dass der Einsatz der Mittel im Rahmen des festgestellten Jahresabschlusses des Schulträgers nachgewiesen wird. Diese Mittel können sowohl für Investitionen als auch für Instandhaltungsmaßnahmen eingesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass mindestens in gleicher Höhe eigene finanzielle Mittel des Schulträgers eingesetzt werden.

 

r den Zeitraum bis zum 30.06.2025 (des auf die Gewährung folgenden Jahres) stehen im Haushaltsjahr 2024 für die Realisierung von Investitions- bzw. Instandhaltungsmaßnahmen eigene Mittel des Schulträgers in gleicher Höhe zur Verfügung (11411.523100, Unterhaltung der Grundstücke, Außenanlagen, Gebäude und Gebäudeeinrichtungen).

Der Betrag aus der Schulbauförderung in Höhe von 52.528,07 € ist bereits bei der Stadt Seebad Ueckermünde eingegangen.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Der Verwendung der Mittel für Instandhaltungsmaßnahmen an der Haff-Grundschule (u.a. Erneuerung der Bodenbeläge, Sanitäranlagen, Malerarbeiten) wird zugestimmt.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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