Drucksache - DS-24/0012

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

Grundstück ehemaliges Feuerwehrgerätehaus Bellin, Dorfstraße 51a in 17373 Ueckermünde

Gemarkung Bellin, Flur 1, Flurstücke 262/3 mit 219 m², 264/1 mit 9 m² und 229/5 mit 3 m²

 

Interessenbekundung:

Nach Fertigstellung des neuen Feuerwehrgeräte-/Dorfgemeinschaftshauses in Bellin, Dorfstraße 51b, ist der Verkauf des alten Gerätehauses geplant. Für die Wertermittlung des Objektes wurde ein Verkehrswertgutachten in Auftrag gegeben. Das Gutachten liegt vor und ergibt zum Stichtag 27.03.2023 einen Verkehrswert in Höhe von 30.700,00 Euro.

Die Stadt Seebad Ueckermünde benötigt den Vermögengegenstand in absehbarer Zeit nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Deshalb ist jetzt vorgesehen, das Objekt im Zuge eines öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens zu einem Mindestpreis von 30.700,00 Euro auszuschreiben.

 

Planungsrechtliche Beurteilung:

Positiv beschiedene Bauvoranfragen für die Umnutzung des alten Feuerwehrgebäudes Bellin in ein Wohngebäude bzw. den Neubau eines Wohngebäudes, zweigeschossig mit Zeltdach, Grundfläche ca. 88 m², nach Abriss des alten Feuerwehrgebäudes, mit bauordnungsrechtlichen, naturschutzrechtlichen, immissionsschutzrechtlichen und wasserrechtlichen Hinweisen sowie Anmerkungen zu Abstandsflächen und öffentlich-rechtlichen Sicherungen/Baulasten, liegen vor.

 

Finanzielle Auswirkungen:

r das in Rede stehende Grundstück (Objekt 00019/Anlagevermögen) wird im Jahresanlagennachweis vom 31.12.2023 ein Restbuchwert von 19.757,62 Euro ausgewiesen.

 

Auf Grund der vorstehenden Erläuterungen möge die Stadtvertretung beschließen, dass die Verwaltung eine Interessenbekundung für den Verkauf des alten Feuerwehrgerätehauses öffentlich ausschreibt und das Ergebnis dann zur Beschlussfassung vorlegt.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

  1. Die Stadt Seebad Ueckermünde schreibt den Verkauf des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses in Bellin über ein Interessenbekundungsverfahren öffentlich aus. Das Mindestgebot beträgt 30.700,00 Euro.
  2. Die Zuschlagserteilung erfolgt nach Durchführung des öffentlichen Interessenbekundungsverfahrens mit gesondertem Beschluss.
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Anlagen

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