Drucksache - DS-24/0023

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

Die Klausel, die aktuell zur schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrages führt, ermöglicht es dem Käufer, die Zahlung des Kaufpreises beliebig zu verzögern. Die Stadt hat keine Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wann dieser Vertrag wirksam wird und sie mit der Zahlung des Kaufpreises rechnen kann. Die Änderung des Vertrages ist nur einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien möglich. Da die Investoren offenbar weitere Zugeständnisse der Stadt verhandeln chten, wäre dies ein Zeichen, das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadtvertreter mögen beschließen, dass der Bürgermeister den mit der SRU Ueckermünde GmbH & Co. KG geschlossenen Kaufvertrag dahingehend ändern lässt, dass die aufschiebende Bedingung, welche zur schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages führt, unverzüglich aus dem Kaufvertrag gestrichen wird. Weiterhin ist §3 Absatz 2 zu streichen.

 

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