Drucksache - DS-24/0023
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis Sahra Wagenknecht
Streichung von Klauseln im Kaufvertrag für das Hotelgrundstück
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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26.09.2024
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Begründung
Begründung:
Die Klausel, die aktuell zur schwebenden Unwirksamkeit des Kaufvertrages führt, ermöglicht es dem Käufer, die Zahlung des Kaufpreises beliebig zu verzögern. Die Stadt hat keine Möglichkeit, Einfluss darauf zu nehmen, wann dieser Vertrag wirksam wird und sie mit der Zahlung des Kaufpreises rechnen kann. Die Änderung des Vertrages ist nur einvernehmlich zwischen den Vertragsparteien möglich. Da die Investoren offenbar weitere Zugeständnisse der Stadt verhandeln möchten, wäre dies ein Zeichen, das verloren gegangene Vertrauen wiederherzustellen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die Stadtvertreter mögen beschließen, dass der Bürgermeister den mit der SRU Ueckermünde GmbH & Co. KG geschlossenen Kaufvertrag dahingehend ändern lässt, dass die aufschiebende Bedingung, welche zur schwebenden Unwirksamkeit des Vertrages führt, unverzüglich aus dem Kaufvertrag gestrichen wird. Weiterhin ist §3 Absatz 2 zu streichen.
