Drucksache - DS-24/0037
Grunddaten
- Betreff:
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Wahl der Vergabeart für das Ausschreibungsverfahren - Bauleistung nach VOB "Ländlicher Wegebau Bornkamp" in Ueckermünde, Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagerteilung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Karin Behrmann
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bau, Stadtentwicklung und Tourismus
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Vorberatung
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19.11.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Begründung
Begründung:
In ihrer Sitzung am 29.06.2023 stimmte die Stadtvertretung mehrheitlich dem Ausbau der Straße Bornkamp zu, beauftragte den Bürgermeister Fördermittel einzuwerben und Planungsleistungen für das Vorhaben zu vergeben (vgl. DS-23/0328).
Die ca. 300 m lange Asphaltstraße Bornkamp erschließt die Siedlung Bornkamp und ist landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und touristischer Erschließungsweg. Der technische Zustand ist marode, der bestehende Asphalt schadstoffbelastet und in Teilen bereits stark zersetzt. Die weitere Unterhaltung der Straße und der Bankette ist finanziell aufwendig (ca. 10.000 Euro – 15.000 Euro jährlich, mit steigender Tendenz) und somit nicht zielführend. Der technisch erforderliche Straßenzustand kann allein über Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr gesichert werden. Bei Kenntnisnahme von Schadstoffbelastungen besteht zudem Handlungsgebot, gerade um Umweltschäden und Grundwasserbelastungen auszuschließen.
Daher wurde der notwendige Ausbau der Asphaltstraße geplant und Fördermittel auf der Grundlage der Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) eingeworben. Zum Zeitpunkt der Antragstellung am 04.08.2023 wurde eine Zuwendung auf der Grundlage von Gesamtkosten in Höhe von 292.796,96 Euro und (davon Baukosten in Höhe von 241.677,50 Euro) beantragt. Im Zuwendungsbescheid vom 31.05.2024 wurden 75 % der zuwendungsfähigen Kosten, insgesamt 277.888,27 Euro, für die Gesamtmaßnahme bewilligt.
Zusätzliche Auflagen des Landkreises Vorpommern – Greifswald und der Landesforst M–V führten zu zusätzlichem Ausbaubedarf und Ausgleichsmaßnahmen im Bereich Naturschutz und Waldumbau. Zwischenzeitlich wurden diese zusätzlichen Auflagen in das Leistungsverzeichnis zum Bauvorhaben aufgenommen.
Aufgrund der guten Auftragslage der Straßenbauunternehmen im Spätsommer 2024 erbrachte die Submission am 12.09.2024 mit nur einem Bieter ein überhöhtes Angebot in Höhe von 458.724,22 Euro. Die Ausschreibung wurde folglich aufgehoben.
Darüber wurde der Hauptausschuss in seiner Sitzung am 17.09.2024 informiert, der Hauptausschuss fasste in der Folge keinen Beschluss zur DS-24/0022 zur Vergabe der Bauleistung nach VOB und Ermächtigung des Bürgermeisters zur Zuschlagserteilung.
Die neue Kostenberechnung vom 16.10.2024 geht von wirtschaftlicheren und günstigen Frühjahrspreisen im Frühjahr 2025 aus und endet auf 359.711,39 Euro für Bau- und Ausgleichsmaßnahmen. Auf der Grundlage der neuen Kostenberechnung wurde durch die Stadt Seebad Ueckermünde am 26.09.2024 wie angekündigt ein Änderungsantrag auf zusätzliche Fördermittel gestellt und mit Zuwendungsbescheid vom 04.11.2024 in Höhe von 324.927,82 Euro für die Gesamtmaßnahme bewilligt.
Gemäß § 5 Absatz 5a) der Hauptsatzung der Stadt Seebad Ueckermünde entscheidet der Hauptausschuss über die Einleitung und die Art der Ausschreibung nach VOB im geschätzten Wert von 250.001,00 Euro bis 500.000,00 Euro.
Gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über das Vergabeverfahren und das Verfahren zur Festlegung und Kontrolle von Mindestarbeitsbedingungen (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung – VgMinArbV M-V) - ist die Vergabe des Auftrages im Wege der Beschränkten Ausschreibung ohne Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A zulässig, wenn der Wert der zu vergebenden Bauleistung 1.000.000,00 Euro nicht übersteigt. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Auftrag im Wege der Öffentlichen Ausschreibung nach § 3a Absatz 1 VOB/A zu vergeben, um den größtmöglichen Bieterkreis zur Angebotsabgabe zu erreichen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
- Der Öffentlichen Ausschreibung der Baumaßnahme „ländlicher Wegebau Bornkamp“ wird zugestimmt.
- Mit der Entscheidung zur Einleitung des Vergabeverfahrens wird dem Bürgermeister zugleich die Ermächtigung erteilt, nach dem durchgeführten Verfahren den Zuschlag auf Grundlage der VOB zu erteilen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Im Deckungskreis Straßen 54100.096032 sind die erforderlichen Haushaltsmittel für die Maßnahme „Ländlicher Wegebau Bornkamp“ eingestellt.
Gemäß Zuwendungsbescheid vom 04.11.2024 wurden Zuwendungen gemäß Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) in Höhe von 324.927,82 Euro bewilligt. Die Förderhöhe beträgt etwa 75 % der förderfähigen Gesamtkosten.
