Drucksache - DS-24/0032

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

§ 9 Absatz 3 Satz 1 des Gesetzes über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Landes- und Kommunalwahlgesetz - LKWG M-V) vom 16. Dezember 2010 (GVOBl. M-V 2010, S. 690), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 183) sieht vor, dass die Stadtvertretung die Wahlleitung und die stellvertretende Wahlleitung wählt. Die Wahlleitung steht dem Wahlausschuss vor, der neben dem Bürgermeister (Gemeindewahlbehörde) für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahl verantwortlich zeichnet. Gemäß § 9 Absatz 4 LKWG M-V bleiben die Wahlleitung und ihre Stellvertretung bis zu einer Neubesetzung im Amt.

 

Im Vorfeld der verbundenen Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 wählte die Stadtvertretung in ihrer Sitzung am 28. September 2023 u.a. Frau Susanna Brickmann zur stellvertretenden Wahlleiterin (vgl. DS-23/0344). Frau Brickmann nahm diese verantwortungsvolle Aufgabe zuvor bereits seit September 2020 (vgl. DS-20/0086) sehr gut wahr. Frau Brickmann hat jedoch innnerhalb der Verwaltung ein neues Tätigkeitsfeld im Bereich Kämmerei/Hauptamt als Sachgebietsleiterin Bildung und Kultur übernommen. Aus organisatorischen Gründen soll daher künftig Frau Julia Wernicke die Funktion als stellvertretende Wahlleiterin übernehmen. Frau Wernicke ist bei der Stadt Seebad Ueckermünde seit Juli 2024 im Bau- und Ordnungsamt tig. Sie verantwortet den Bereich Rechtsangelegenheiten. Sie ist aufgrund ihrer Ausbildung persönlich und fachlich geeignet, die Funktion der Stellvertreterin auszuüben.

 

Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Greifswald die Landratswahl statt, zwei Wochen später, am 25. Mai 2025, ist eine mögliche Stichwahl vorgesehen. Am 28. September 2025 finden zudem die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Für diese Wahlen ist eine Neubesetzung bzw. Wahl der Stadtwahlleitung durch die Stadtvertretung zwar nicht erforderlich. Dies wäre erst wieder vor der Wahl eines hauptamtlichen Bürgermeisters oder einer hauptamtlichen Bürgermeisterin im Jahr 2026 angezeigt. Eine Neubesetzung der stellvertretenden Wahlleitung wird jedoch bereits zum jetzigen Zeitpunkt wegen der bevorstehenden Wahlen, also während der aktuellen Wahlperiode der Stadtvertretung, als sinnvoll erachtet. Die amtierende Stadtwahlleitung ist nämlich in der Regel auch Ansprechpartner auf Gemeindeebene für die Kreis-, Landes- bzw. Bundeswahlleitung bei der Durchführung von Wahlen in deren Verantwortung.

 

Die Funktion von Herrn Behnke als Wahlleiter (vgl. DS-23/0344) bleibt hiervon unberührt.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Frau Julia Wernicke wird zur Stellvertreterin des Wahlleiters der Stadt Seebad Ueckermünde gewählt.

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