Drucksache - DS-24/0036

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Beratungsfolge

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Begründung

Begründung:

 

zu. 1.

Die Erschließungsstraße befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. B-41 „Wohnen am Rosenmühler Weg“, der die planungsrechtliche Grundlage des Straßenneubaus bildet. Diese Straße wurde im Jahr 2023 gebaut und ist gelegen in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 5 und umfasst das Flurstück 328/25 (farblich gekennzeichnete Fläche im beigefügten Kartenauszug).

Gemäß § 7 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, 42), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), bedürfen Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, der Widmung durch den Straßenbaulastträger. Die Stadt Seebad Ueckermünde ist Straßenbaulastträger der genannten Erschließungsstraße.

Gleichzeitig erfolgt mit der Widmung die erstmalige Einstufung der Erschließungsstraße und somit die Klassifizierung der Straße nach § 3 i.V.m. § 7 Absatz 1 StrWG - MV. Vorliegend wird die Straße gemäß Nr. 3a als Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft und klassifiziert.

 

zu 2.

Die neu erbaute Erschließungsstraße trägt bisher noch keinen Straßennamen. Um die Möglichkeit der Vergabe von Hausnummern zu eröffnen, bedarf es eines Straßennamens. Die angrenzende Ortsstraße und die städtische Straßenverkehrsfläche des Bebauungsplanes Nr. B-41 „Wohnen am Rosenmühler Weg“ tragen den Namen Rosenmühler Weg. Daher erhält auch die Erschließungsstraße den Namen „Rosenmühler Weg“.

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

1. Die Stadtvertretung Ueckermünde stimmt der Widmung einschließlich der Klassifizierung der Erschließungsstraße als Gemeindestraße (Ortsstraße) zu.

2. Die im beiliegenden Kartenauszug farblich gekennzeichnete Straßenverkehrsfläche erhält den Namen „Rosenmühler Weg“.

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Anlagen

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