Drucksache - DS-24/0036
Grunddaten
- Betreff:
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1. Widmung der Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-41 "Wohnen am Rosenmühler Weg" als öffentliche Straßen- und Wegefläche gemäß § 7 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV)
2. Straßenbenennung der Erschließungsstraße im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B-41 "Wohnen am Rosenmühler Weg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Bau- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Sven Behnke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Ordnung, Sicherheit und Verkehr
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Vorberatung
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20.11.2024
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Begründung
Begründung:
zu. 1.
Die Erschließungsstraße befindet sich im Geltungsbereich des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. B-41 „Wohnen am Rosenmühler Weg“, der die planungsrechtliche Grundlage des Straßenneubaus bildet. Diese Straße wurde im Jahr 2023 gebaut und ist gelegen in der Gemarkung Ueckermünde, Flur 5 und umfasst das Flurstück 328/25 (farblich gekennzeichnete Fläche im beigefügten Kartenauszug).
Gemäß § 7 Absatz 1 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V 1993, 42), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl. M-V S. 154, 184), bedürfen Flächen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, der Widmung durch den Straßenbaulastträger. Die Stadt Seebad Ueckermünde ist Straßenbaulastträger der genannten Erschließungsstraße.
Gleichzeitig erfolgt mit der Widmung die erstmalige Einstufung der Erschließungsstraße und somit die Klassifizierung der Straße nach § 3 i.V.m. § 7 Absatz 1 StrWG - MV. Vorliegend wird die Straße gemäß Nr. 3a als Gemeindestraße (Ortsstraße) eingestuft und klassifiziert.
zu 2.
Die neu erbaute Erschließungsstraße trägt bisher noch keinen Straßennamen. Um die Möglichkeit der Vergabe von Hausnummern zu eröffnen, bedarf es eines Straßennamens. Die angrenzende Ortsstraße und die städtische Straßenverkehrsfläche des Bebauungsplanes Nr. B-41 „Wohnen am Rosenmühler Weg“ tragen den Namen Rosenmühler Weg. Daher erhält auch die Erschließungsstraße den Namen „Rosenmühler Weg“.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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