Drucksache - DS-24/0038
Grunddaten
- Betreff:
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Feststellung der Schlussbilanz zum 30. November 2023 für das Städtebauliche Sondervermögen "Altstadt am Haff" der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Begründung
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben die Schlussbilanz des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde zum 30. November 2023 gemäß Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfberichte inkl. des Prüfungsvermerks und des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks sind Bestandteile der Unterlagen zur Schlussbilanz.
Die Prüfung der Schlussbilanz zum 30. November 2023 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
0,00 Euro. | |
- Das Jahresergebnis 2023 beträgt | 0,00 Euro. |
Gemäß § 16 Absatz 2 Satz 1 GemHVO-Doppik wurde der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung erreicht.
- Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von | 40.036,12 Euro. |
- Der Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum 30. November 2023 beträgt | -622.511,49 Euro. |
Der Haushaltsausgleich gemäß § 16 Absatz 2 Satz 2 GemHVO-Doppik konnte in der Finanzrechnung nicht erreicht werden.
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt nicht gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung der Schlussbilanz zum 30. November 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 20. November 2024 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V wird die vom Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüfte Schlussbilanz zum 30. November 2023 für das Städtebauliche Sondervermögen „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 20. November 2024 durch die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde festgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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405,8 kB
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