Drucksache - DS-24/0040
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung
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Entscheidung
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05.12.2024
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Begründung
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Seebad Ueckermünde und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben den Jahresabschluss der Stadt Seebad Ueckermünde zum 31. Dezember 2023 gemäß Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und ihren abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfberichte inkl. des Prüfungsvermerks und des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks sind Bestandteile der Unterlagen zum Jahresabschluss.
Die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung durch die Stadtvertretung entgegenstehen könnten.
Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2023 beträgt 79.984.917,74 Euro
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2023 beträgt -859.449,98 Euro.
Das Jahresergebnis 2023 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 0,00 Euro.
Die Finanzrechnung weist für 2023 einen Finanzmittelfehlbetrag aus von 2.535.529,79 Euro
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen
beträgt für 2023 0,00 Euro.
Der kumulierte Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zum
31. Dezember 2023 beträgt 2.566.664,49 Euro.
Gemäß § 16 Absatz 2 GemHVO-Doppik wurde der Haushaltsausgleich in der Rechnung für 2023 erreicht.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2023 der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 20. November 2024 zu empfehlen.
Beschlussvorschlag
Beschluss:
Gemäß § 60 Abs. 5 Satz 1 Kommunalverfassung M-V wird der vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungsprüfungsamt Wolgast geprüfte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der Stadt Seebad Ueckermünde i. d. F. vom 20. November 2024 durch die Stadtvertretung der Stadt Seebad Ueckermünde festgestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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657,5 kB
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