Drucksache - DS-24/0041
Grunddaten
- Betreff:
-
Entlastung des Bürgermeisters der Stadt Seebad Ueckermünde für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 60 Abs. 5 Satz 2 der Kommunalverfassung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Drucksache
- Federführend:
- Kämmerei- und Hauptamt
- Bearbeiter:
- Bianka Sachtler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Rechnungsprüfungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung
|
Entscheidung
|
|
|
05.12.2024
|
Begründung
Begründung:
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben die Jahresabschlüsse zum 31. Dezember 2023 der Stadt Seebad Ueckermünde und des Städtebaulichen Sondervermögens „Wohnumfeldgestaltung Ueckermünde-Ost“ der Stadt Seebad Ueckermünde sowie die Schlussbilanz zum 30. November 2023 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt am Haff“ der Stadt Seebad Ueckermünde gemäß § 3a Kommunalprüfungsgesetz M-V geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt Wolgast haben das Ergebnis in ihren Prüfungsberichten und abschließenden Prüfungsvermerken zusammengefasst und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich wären, dass sie der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 entgegenstehen könnten.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20. November 2024 beschlossen, der Stadtvertretung die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2023 zu empfehlen.
